Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 22. Dezember 2020 |
Teil römisch eins |
137. Bundesgesetz: | Neue Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 465 Ausschussbericht 489 Sitzung 69,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10500 Sitzung 917,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) einen Kreditrahmen von höchstens 3.636,98 Mio. Sonderziehungsrechten einzuräumen.
Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds, Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 2010,, außer Kraft.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Van der Bellen
Kurz