BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 22. Dezember 2020

Teil römisch eins

137. Bundesgesetz:

Neue Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 465 Ausschussbericht 489 Sitzung 69,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10500 Sitzung 917,, )

137. Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen der Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) einen Kreditrahmen von höchstens 3.636,98 Mio. Sonderziehungsrechten einzuräumen.

Paragraph 2,

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds, Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 2010,, außer Kraft.

Paragraph 3,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Van der Bellen

Kurz