Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angelegenheiten der Familie und Jugend.
Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 8. Jänner 2020 |
Teil römisch zwei |
9. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird |
Gemäß Artikel 77, Absatz 3, B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. (FH) Christine ASCHBACHER die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:
Van der Bellen
Kurz