Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 10. März 2020 |
Teil II |
86. Verordnung: | Einstellung des Schienenverkehrs aus Italien aufgrund des Ausbruches von SARS-CoV-2 |
Gemäß Paragraph 25, Epidemiegesetz 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2020,, wird verordnet:
Der Schienenverkehr aus Italien wird eingestellt.
Diese Verordnung gilt nicht für den Güterverkehr und für Züge ohne kommerziellen Halt in Österreich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. April 2020 außer Kraft.
Anschober