Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 28. Dezember 2020 |
Teil II |
621. Verordnung: | Änderung der Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich |
Auf Grund § 25 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2020, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich, BGBl. II Nr. 581/2020, wird wie folgt geändert:
1. Der Titel lautet:
2. § 1 lautet:
Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus folgenden Regionen oder Ländern abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt:
1. | Vereinigtes Königreich, | |||||||||
2. | Südafrika.“ |
3. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absaztbezeichung (1) und die Wortfolge „1. Jänner 2021“ wird durch die Wortfolge „10. Jänner 2021“ ersetzt; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Änderung des Titels, § 1 und die Änderung in § 3 Abs. 1 treten mit Ablauf des 29. Dezember 2020 in Kraft.“
Anschober