BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 28. Dezember 2020

Teil römisch zwei

621. Verordnung:

Änderung der Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich

621. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich geändert wird

Auf Grund Paragraph 25, Epidemiegesetz 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2020,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 581 aus 2020,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Titel lautet:

„Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika“

Novellierungsanordnung 2, Paragraph eins, lautet:

Paragraph eins,

Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus folgenden Regionen oder Ländern abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt:

  1. Ziffer eins
    Vereinigtes Königreich,
  2. Ziffer 2
    Südafrika.“

Novellierungsanordnung 3, Der bisherige Text des Paragraph 3, erhält die Absaztbezeichung (1) und die Wortfolge „1. Jänner 2021“ wird durch die Wortfolge „10. Jänner 2021“ ersetzt; folgender Absatz 2, wird angefügt:

  1. Absatz 2,Die Änderung des Titels, Paragraph eins und die Änderung in Paragraph 3, Absatz eins, treten mit Ablauf des 29. Dezember 2020 in Kraft.“

Anschober