Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 28. Dezember 2020 |
Teil römisch zwei |
621. Verordnung: | Änderung der Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich |
Auf Grund Paragraph 25, Epidemiegesetz 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2020,, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 581 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Der Titel lautet:
Novellierungsanordnung 2, Paragraph eins, lautet:
Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus folgenden Regionen oder Ländern abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt:
Novellierungsanordnung 3, Der bisherige Text des Paragraph 3, erhält die Absaztbezeichung (1) und die Wortfolge „1. Jänner 2021“ wird durch die Wortfolge „10. Jänner 2021“ ersetzt; folgender Absatz 2, wird angefügt:
Anschober