Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 20. Dezember 2020 |
Teil römisch zwei |
581. Verordnung: | Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich |
Gemäß Paragraph 25, Epidemiegesetz 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2020,, wird verordnet:
Den der Beförderung von Personen dienenden Luftfahrzeugen, die aus dem Vereinigten Königreich abfliegen, ist die Landung in Österreich untersagt.
Diese Verordnung gilt nicht für Flüge im Interesse der Republik und für Frachtflüge, Einsatzflüge, Ambulanz-/Rettungsflüge, Repatriierungsflüge oder Überstellungsflüge sowie Flüge zum Transport von Saisonarbeitskräften im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft sowie Pflege- und Gesundheitspersonal unter Einhaltung der Vorgaben der COVID-19-EinreiseV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 445 aus 2020,, in der jeweils geltenden Fassung.
Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 1. Jänner 2021 außer Kraft.
Anschober