BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 18. Dezember 2020

Teil römisch zwei

572. Verordnung:

Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2021

572. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2021

Auf Grund des Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1970,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, wird verordnet:

Die Höhe der gemäß Paragraph 9, Absatz 2, des Behinderteneinstellungsgesetzes zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 271 Euro, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 381 Euro und für Dienstgeberinnen und Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich 404 Euro.

Anschober