BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 9. November 2020

Teil römisch zwei

469. Verordnung:

Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

469. Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen

Auf Grund des Paragraph 10, Absatz 2, des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2018,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit dürfen in der Zeit vom 12. November 2020, 00.00 Uhr, bis 11. Mai 2021, 24.00 Uhr, die Binnengrenzen zur Republik Slowenien und zu Ungarn im Verkehr zu Lande nur an Grenzübergangsstellen überschritten werden.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 11. Mai 2021 außer Kraft.

Nehammer