Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 21. Oktober 2020 |
Teil II |
453. Verordnung: | Nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich |
Auf Grund
wird verordnet:
zu bezahlen. Die Durchführung eines Antigentests sowie die zusätzliche Probenentnahme für einen allenfalls erforderlichen PCR-Test zählt dabei insgesamt als eine Testung. Die in den Ziffer eins bis 3 festgelegten Fallpauschalen gelten jeweils pro Vertragsärztin/Vertragsarzt bzw. pro ärztlichem/ärztlicher Gesellschafter/in einer Vertragsgruppenpraxis, einer Primärversorgungseinheit oder eines selbständigen Vertragsambulatoriums für Labormedizin.
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit dem Ende der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie, spätestens jedoch mit Ablauf des 31. März 2021 außer Kraft.
Anschober