Das Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business hat gemäß Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.
Der Ausbildungsgang am Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.
Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie - Digital Business auf das Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business Anwendung (siehe Anlage A1.1).
Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A1.1) mit Ausnahme des Teils „Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes“.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Digital Business (Anlage A1.1).
|
A. |
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen |
Wochenstunden Semester |
Lehrver-pflichtungs-gruppe |
||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
|||
|
A.1 |
Stammbereich 2 |
||||||
|
1. |
Religion |
4 |
|||||
|
1.1 |
Religion |
1 |
1 |
1 |
1 |
4 |
(römisch III) |
|
2. |
Sprachen und Kommunikation |
8 |
|||||
|
2.1 |
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
I |
|
3. |
Entrepreneurship – Wirtschaft und Management |
32 |
|||||
|
3.1 |
Betriebswirtschaft |
3 |
3 |
2 |
2 |
10 |
I |
|
3.2 |
Unternehmensrechnung3 |
3 |
3 |
2 |
2 |
10 |
I |
|
3.3 |
Entrepreneurship und Management |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
I |
|
3.4 |
Betriebliche Kommunikation und Präsentation |
- |
2 |
- |
- |
2 |
I |
|
3.5 |
Wirtschaftsrecht und E-Business |
- |
- |
2 |
1 |
3 |
II |
|
3.6 |
Volkswirtschaft |
- |
- |
2 |
1 |
3 |
III |
|
4. |
Mathematik |
4 |
|||||
|
4.1 |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
- |
- |
4 |
I |
|
Wochenstundenzahl Stammbereich |
11 |
13 |
13 |
11 |
48 |
||
|
A.2 |
Erweiterungsbereich Digital Business |
48 |
|||||
|
2.1 |
Wirtschaftsinformatik und Datenbanksysteme |
3 |
3 |
- |
- |
6 |
I |
|
2.2 |
Officemanagement und Angewandte Informatik |
3 |
- |
- |
- |
3 |
II |
|
2.3 |
Betriebssysteme und Netzwerkmanagement |
2 |
2 |
2 |
- |
6 |
I |
|
2.4 |
Internet, Multimedia und Contentmanagement |
3 |
2 |
2 |
2 |
9 |
I |
|
2.5 |
E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
I |
|
2.6 |
Angewandte Programmierung |
4 |
3 |
- |
- |
7 |
I |
|
2.7 |
Softwareentwicklung und Projektmanagement |
- |
2 |
3 |
4 |
9 |
I |
|
Gesamtwochenstundenzahl |
28 |
27 |
22 |
19 |
96 |
||
|
B. |
Freigegenstände |
||||||
|
C. |
Unverbindliche Übungen |
||||||
|
D. |
Förderunterricht |
||||||
Wie im Lehrplan der Handelsakademie- Digital Business (Anlage A1.1).
Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Stammbereich, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.
Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 30 pro Semester darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 108 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Anzahl der Wochenstunden, die in Form der Sozialphase geführt wird, hat mindestens 50 % der Gesamtwochenstunden pro Semester und Ausbildungsgang zu betragen. Eine diesbezügliche Aufteilung in Sozialphase und Individualphase ist der zuständigen Schulbehörde vorzulegen.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge.
(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,)
A.1 Stammbereich
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
Wie im Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Digital Business (siehe Anlage A5.1).
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Mit Computerunterstützung.