Anlage A5.2 Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik

römisch eins. Allgemeines Bildungsziel

Das Kolleg der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik hat gemäß Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.

Der Ausbildungsgang am Kolleg der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.

Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik auf das Kolleg der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik Anwendung (siehe Anlage A1.3).

römisch II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).

römisch III. Unterrichtsprinzipien

Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).

römisch IV. Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Semester

 

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

   

1.

2.

3.

4.

Summe

A.1

Stammbereich 2

           

1.

Persönlichkeit und Bildungskarriere

       

6

 

1.1

Religion

1

1

1

1

4

(römisch III)

1.2

Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour

-

1

1

-

2

II

2.

Sprachen und Kommunikation

       

11

 

2.1

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

3

2

3

3

11

I

3.

Entrepreneurship – Wirtschaft und Management

       

75

 

3.1

Betriebswirtschaft

5

5

4

4

18

I

3.2

Unternehmensrechnung3

5

6

5

5

21

I

3.3

Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4

1

2

4

4

11

I

3.4

Wirtschaftsinformatik

-

3

3

-

6

I

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik4

4

4

-

-

8

II

3.6

Recht

-

-

3

4

7

III

3.7

Volkswirtschaft

-

-

2

2

4

III

4.

Mathematik und Naturwissenschaften

       

4

 

4.1

Mathematik und angewandte Mathematik

2

-

-

-

2

I

4.2

Technologie, Ökologie und Warenlehre

1

1

-

-

2

III

Wochenstundenzahl Stammbereich

22

25

26

23

96

 

A.2

Erweiterungsbereich – Kommunikation und Medieninformatik

       

16

 

2.1

Medieninformatik

2

2

-

-

4

I

2.2

Internet, Social Media, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

-

3

2

3

8

I

2.3

Seminar ERP

-

2

2

-

4

I

2.4

Seminar(e)4

-

-

-

-

0-4

I/III5

A.3

Verbindliche Übungen 6

-

-

-

-

0-4

I-III

Gesamtwochenstundenzahl (max. 25 pro Sem.)

24

32

30

26

112

 

B.

Pflichtpraktikum 7

       

150

 

C.

Freigegenstände

           

D.

Unverbindliche Übungen 5

           

E.

Förderunterricht

           

römisch fünf. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (Anlage A1.3).

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der vier Cluster ist ein Gesamtausmaß der Semesterwochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:

  1. Ziffer eins
    Eine Verschiebung von Pflichtgegenständen in Semester, in denen sie im Lehrplan nicht vorgesehen sind, ist zulässig. Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Diese Veränderungen unterliegen der Beschränkung, dass Pflichtgegenstände um höchstens zwei Semesterwochenstunden verändert werden dürfen.
  2. Ziffer 2
    Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden.
  3. Ziffer 3
    Die Gesamtwochenstunden des Pflichtgegenstandes „Businesstraining, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ dürfen nicht vermindert werden.
  4. Ziffer 4
    Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, unter Bedachtnahme auf regionale Gegebenheiten, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.
  5. Ziffer 5
    Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens vier Semesterwochenstunden (eine oder zwei Semesterwochenstunden pro Seminar) angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren.
  6. Ziffer 6
    Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens vier Semesterwochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren.

Die Semesterwochenstundenzahl von 32 pro Semester (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 124 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997,.

römisch VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2020, in der geltenden Fassung.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
  3. Ziffer 3
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
  4. Ziffer 4
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
  5. Ziffer 5
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Ziffer 6
    Neuapostolischer Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  7. Ziffer 7
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
  8. Ziffer 8
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
  9. Ziffer 9
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  10. Ziffer 10
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.
  11. Ziffer 11
    Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
  12. Ziffer 12
    Alevitischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände

Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern (Persönlichkeit und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship – Wirtschaft und Management, Mathematik) zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.

A. Pflichtgegenstände
A.1 Stammbereich

1. PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE

1.1 Religion

Siehe Abschnitt römisch VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)

1.2 Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Unternehmenskultur, Corporate Identity (Corporate Design, Corporate Behaviour, Corporate Communication), Verhaltensregeln im Berufsleben.

Vorbereitung, Leitung und Dokumentation von Besprechungen, Moderationstechniken, Verkaufs- und Verhandlungstechniken, Produktpräsentationen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

Lehrstoff:

Kundenadäquates Verhalten, Verkaufsgespräche, Customer Relationship Management, Konfliktmanagement, Behandlung von Reklamationen und Beschwerde, Kundenberatung und Produktpräsentationen.

Gesellschaft, Kultur und Verhaltensregeln in wichtigen Import- und Exportländern Österreichs, interkulturelle Do‘s und Dont’s, Fachsprache für Verhandlungsführung und Moderation, bei Bedarf in einer Fremdsprache.

Berufsfelder und deren typische Anforderungen und Tätigkeiten, Arbeitsmarktsituation und -entwicklung, Studienangebote, Bewerbung und Assessment in Beruf und Studium, Work-Life-Balance.

2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION

2.1 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

Bildungsziele des Clusters „Sprachen und Kommunikation“:

Der Cluster „Sprachen und Kommunikation“ beinhaltet den Unterrichtsgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“.

Die Studierenden

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache:

Die Studierenden

Die Studierenden verfügen im Bereich „Kommunikative Sprachkompetenz“ über

Die Studierenden können in der Fertigkeit „Hören“

Die Studierenden können in der Fertigkeit „Lesen“

Die Studierenden können in der Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmen“

Die Studierenden können in der Fertigkeit „Zusammenhängend sprechen“

Die Studierenden können in der Fertigkeit „Schreiben“

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Studierenden sowohl in den rezeptiven als auch in den produktiven Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), erreichen. Der Sprachunterricht ist darauf auszurichten, dass die fünf Fertigkeiten des GER ausgewogen trainiert werden und jegliche sprachliche Kommunikation im Rahmen der öffentlichen und beruflichen Domäne (Lebensbereich) stattfindet. Der Bezug zur Übungsfirma findet sich in der beruflichen Domäne. Es ist zu beachten, dass trotz einer guten Beherrschung der grammatischen Strukturen gelegentlich Fehler vorkommen können.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Rezeptive Fertigkeiten

Die Studierenden

Bereich Produktive Fertigkeiten

Lehrstoff:

Rezeptive Fertigkeiten:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand diverser allgemeiner und beruflicher Themen.

Produktive Fertigkeiten:

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen, strukturierte Präsentation.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Zusammenfassung, Korrespondenz, Mail, Memo.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen:

Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Rezeptive Fertigkeiten

Die Studierenden

Bereich Produktive Fertigkeiten

Lehrstoff:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand diverser allgemeiner und beruflicher Themen.

Produktive Fertigkeiten:

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen, Präsentation und Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Report, CV, Mail, Memo, Standardmäßige Geschäftskorrespondenz.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen:

Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache.

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Rezeptive Fertigkeiten

Die Studierenden

Bereich Produktive Fertigkeiten

Lehrstoff:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand diverser allgemeiner und beruflicher Themen.

Produktive Fertigkeiten:

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen, Präsentation und Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Report, Article, Blog, Letter of application, Mail, Standardmäßige Geschäftskorrespondenz.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen:

Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache.

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Rezeptive Fertigkeiten

Die Studierenden

Bereich Produktive Fertigkeiten

Lehrstoff:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand diverser allgemeiner und beruflicher Themen.

Produktive Fertigkeiten:

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen, Präsentation und Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Report, Article, Extract.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen:

Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache.

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig).

3. ENTREPRENEURSHIP – WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT Bildungsziele des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“:

Der Cluster steht für den Aufbau von praxisorientierter Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau.

Die Orientierung an nationalen und europäischen Standards der Berufsbildung befähigt sowohl zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes als auch zur Bewältigung der Anforderungen weiterführender Bildungsinstitutionen.

Der Cluster beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“, „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“, „Wirtschaftsinformatik“, „Officemanagement und angewandte Informatik“, „Recht“ sowie „Volkswirtschaft“.

3.1 Betriebswirtschaft

Didaktische Grundsätze:

Im Rahmen der Umsetzung des Prinzips Entrepreneurship Education ist ein umfassend interdisziplinär vernetztes, betriebswirtschaftliches Wissen zu entwickeln sowie der Aufbau von entsprechend reflektierten Haltungen und Werten zu fördern.

Bei der Erarbeitung von Inhalten ist stets auf die Entwicklung einer ganzheitlichen Sichtweise auf das Unternehmen und sein Umfeld sowie auf eine Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven (Unternehmer, Arbeitnehmer, Konsument) zu achten. Besonderes Augenmerk ist zudem auf Aspekte der ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeit zu legen.

Aufgabenstellungen sind in praktische Kontexte einzubetten. Die Anwendung des erworbenen Wissens und der Kompetenzen erfolgt in der Übungsfirma und im Pflichtpraktikum. Diese stellen sowohl Perspektive als auch Ressource für Lernanlässe dar.

Anleitende und offene Lehr- und Lernmethoden sind im Sinne des Kompetenzaufbaus gleichermaßen einzusetzen. Die Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Bewältigung betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen ist einzuplanen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich Dienstleistungsbetriebe

Bereich Rechtliche Grundlagen des Unternehmens

Bereich Businessplan

Bereich Vertragswesen

Bereich Kaufvertrag einschließlich Schriftverkehr

durch den Einsatz in Fallstudien

Bereich Marketing

Bereich internationale Geschäftstätigkeit

Lehrstoff:

Wirtschaft und Gesellschaft:

Unternehmerisches Umfeld (Wirtschaftsordnung, gesamtwirtschaftliche Ziele, Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer), Unternehmen (Unternehmensziele, Stakeholder, Funktionsbereiche), Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und Umfeld.

Bedeutung des Außenhandels für die Wirtschaft, Globalisierung, Ethik und Nachhaltigkeit bei unternehmerischen und privaten Entscheidungen.

Dienstleistungsbetriebe:

Aktuelle Trends im Dienstleistungssektor.

Rechtliche Grundlagen:

Unternehmerinnen und Unternehmer und Unternehmen, Einzelunternehmen, Rechtsformen, Firma, Firmenbuch, Prokura und Handlungsvollmacht, Dienstvertrag aus Arbeitgeberinnen und Arbeitgebersicht.

Businessplan:

Geschäftsidee, rechtlicher Rahmen.

Vertragswesen:

Vertragstypen.

Kaufvertrag einschließlich Schriftverkehr.

Bedingungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrags, Inhalte des Kaufvertrags (rechtliche und sonstige kaufmännische Bestandteile), ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags (Lieferung, Annahme, Zahlung), einschließlich Korrespondenz, Besonderheiten bei Käufen über das Internet, Fern-und Auswärtsgeschäft, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrags (Lieferverzug, mangelhafte Lieferung, mangelhafte Rechnungen, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), einschließlich Korrespondenz.

Dokumente sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen in der internationalen Geschäftstätigkeit.

Marketing:

Ziele des Marketings, Arten und Instrumente der Marktforschung, Marktsegmentierung, Zielmarktfestlegung und Marktpositionierung, Produkt-, Kontrahierungs-, Distributions- und Kommunikationsmanagement, Big Data Marketing.

Internationale Geschäftstätigkeit:

Kaufvertrag im Außenhandel, Risiken im Außenhandel, Absatzwege, Aufbauorganisation, Hemmende und fördernde Faktoren der internationalen Geschäftstätigkeit (Exportförderung, Verzollung), Crosscultural Management, Transportdokumente, ökologische Aspekte der Transportwirtschaft.

Fallstudien:

Einfache betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere den Unterrichtsgegenständen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich Materialwirtschaft

Bereich Logistik und Supply-Chain Management

Bereich Logistikbetriebe

durch den Einsatz in Fallstudien

Bereich Management

Bereich Planung

Lehrstoff:

Wirtschaft und Gesellschaft:

Marktorientierung, Ethik und Nachhaltigkeit in Leistungserstellung und Marketing, Ethik und Nachhaltigkeit in der Materialwirtschaft und Logistik.

Materialwirtschaft:

Ziele der Materialwirtschaft, Beschaffungsprozesse, Strategien der Beschaffung und Lagerorganisation, chaotische Lagerhaltung, Kosten der Materialwirtschaft, Lageranalyse, Kennzahlen der Materialwirtschaft.

Logistik und Supply-Chain Management:

Logistik, Supply-Chain Management.

Logistikbetriebe:

Logistikbetriebe, Transportmittel, Dokumente im Frachtverkehr.

Fallstudien:

Betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“.

Management:

Managementlehre, Normatives Management wie zB das St. Galler Management-Modell, unkonventionelle Managementmethoden kennen- und anwenden lernen (zB Management by Tao etc.).

Planung:

Instrumente des strategischen Managements, Instrumente des operativen Managements.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich Personalmanagement

Bereich Führung

Bereich Organisation

Bereich Fertigungsbetriebe

Bereich Ökomanagement und Qualitätsmanagement

Bereich Businessplan

Bereich Finanzmanagement

Bereich Investitionsmanagement

durch den Einsatz in Fallstudien

Lehrstoff:

Wirtschaft und Gesellschaft:

Ethik und Nachhaltigkeit in der Materialwirtschaft und Logistik.

Ethik in der Unternehmensführung.

Personalmanagement:

Personalplanung, Personalanwerbung und -auswahl, Arbeitsrecht, Motivation, Personalbeurteilung, Personalentwicklung, Humanisierung der Arbeit, Entlohnung.

Führung:

Führungstheorien, Führungskonzepte.

Organisation:

Zusammenhang zwischen Ablauf- und Aufbauorganisation, Elemente, Organisationsgrundsätze und Prinzipien der Aufbauorganisation, Leitungssysteme, Prozessmanagement.

Fertigungsbetriebe:

Fertigungsbetriebe, Leistungsbereiche der Fertigungsbetriebe, Qualitätsmanagement in den Fertigungsbetrieben.

Ökomanagement und Qualitätsmanagement:

Begriff der Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Instrumente des Ökomanagements, Qualitätsmanagementinstrumente.

Businessplan:

Bausteine eines Businessplans, einfacher Businessplan, Standortfaktoren, Finanz- und Investitionsplanung.

Vertiefter Businessplan unter Berücksichtigung besonderer Situationen im Unternehmen (Markteintrittsstrategien, Absatzwege im Außenhandel), Risiken im Außenhandel, Strategische Planungsinstrumente (Marktselektion).

Finanzmanagement:

Anlässe der Finanzierung, Arten der Finanzierung, einfacher Finanzplan, Kreditprüfung.

Investitionsmanagement:

Arten der Investitionen, qualitative und quantitative Entscheidungsmethoden.

Fallstudien:

Betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bank- und Versicherungsbetriebe

Bereich Wertpapiere, Derivate und Börse

Bereich Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich Risikomanagement

durch den Einsatz in Fallstudien

Lehrstoff:

Bank- und Versicherungsbetriebe:

Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung von Bank- und Versicherungsbetrieben, Kredit- und Versicherungsvertrag, Produktportfolio von Banken und Versicherungen, Abwicklung von Schadensfälle, Trends im Bank- und Versicherungswesen.

Wertpapiere, Derivate und Börse:

Wertpapiere, Derivate und sonstige Instrumente der Vermögensveranlagung, Rendite, Kapitalmarkt, Arten der Börse, Ratingagenturen.

Wirtschaft und Gesellschaft:

Ethische Geldanlage, Stakeholder-Management.

Risikomanagement:

Risiko und Risikomanagement, Instrumente des Risikomanagements, Umgang mit seltenen Ereignissen (Black Swan Theorie) und deren Auswirkungen auf Organisationen, Risikosteuerung durch Komplexitätsreduktion.

Fallstudien:

Betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu anderen Unterrichtsgegenständen insbesondere den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

3.2 Unternehmensrechnung

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern. Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bereich Doppelte Buchführung in der Praxis

Bereich Verbuchung laufender Geschäftsfälle

Lehrstoff:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen mit Hilfe von Nebenbüchern, Erfolgsermittlung, Berechnung der Umsatzsteuer-Zahllast.

Doppelte Buchführung:

Gliederung und Aufgaben der Buchführung, rechtliche Grundlagen, Vorschriften.

Begriff und Merkmale, die Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchführung, Buchungen auf Bestandskonten, auf Erfolgskonten, auf Warenkonten und auf dem Privatkonto, Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluss.

Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan, Belegwesen, Belegorganisation, Abschluss des Hauptbuches, Führung der Neben- und Hilfsbücher (im Besonderen Kassabuch).

Verbuchung laufender Geschäftsfälle:

Gliederung der Umsatzteuer, Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich, formale Bestimmungen; Verbuchung, Verrechnung mit dem Finanzamt.

Verbuchung von Wareneinkäufen, Warenverkäufen und Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Preisnachlässe (Skonto/Rabatt).

Verbuchung von Kraftfahrzeug-Betriebskosten, Steuern und Umlagen in der Buchführung, Rechnungsausgleich unter Berücksichtigung von Mahnspesen, Verzugszinsen, Skonto.

Löhne und Gehälter, die Auswirkung der Buchungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Jahresabschlussarbeiten

Bereich Anlagenbewertung:

Bereich Bewertung von Forderungen:

Bereich Rechnungsabgrenzung

Bereich Rückstellungen

Bereich Aufstellung des Jahresabschlusses

Lehrstoff:

Grundlagen der Jahresabschlussarbeiten:

Abschluss-(Bilanzierungs-)Arbeiten, allgemeine Bewertungsvorschriften, Waren- und Materialbewertung.

Anlagenbewertung:

Ermittlung und Verbuchung der Abschreibung, Anlagenbuchführung, Zugänge im Anlagevermögen, Ausscheiden von Gegenständen des Anlagevermögens.

Bewertung von Forderungen:

Aufgaben und Arten der Forderungsbewertung, Einzel- und Pauschalbewertung.

Rechnungsabgrenzung:

Aufgaben und Arten der Rechnungsabgrenzungen, Vorauszahlungen, Rückstände.

Rückstellungen:

Begriff und Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen, besondere Rückstellungsarten.

Aufstellung des Jahresabschlusses:

Erstellung des Jahresabschlusses von Einzelunternehmen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland

Bereich Personalverrechnung

Bereich Grundlagen der Kostenrechnung

Bereich Kostenrechnung als Grundlage der Preisbildung

Bereich Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument

Lehrstoff:

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften, Innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb.

Kostenrechnung:

Grundbegriffe, Kostenrechnungssysteme im Überblick, Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Kostenrechnung als Instrument zur Preisfindung:

Kostenerfassung unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Eingangsabgaben), Berechnung der kalkulatorischen Kosten, Kostenverteilung, Kostenverteilungsschlüssel, innerbetriebliche Leistungsverrechnung (einfache Form), Bezugsgrößenwahl für die Berechnung der Gemeinkostensätze, Kostenträgerrechnung (Zuschlags-, Absatzkalkulation ua.).

Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument:

Deckungsbeitrag, Istkostenrechnung zu Teilkosten.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Jahresabschluss

Bereich Rücklagen

Bereich Jahresabschlussanalyse und Jahresabschlusskritik

Bereich Personalverrechnung

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Abschluss von Personengesellschaften, Gewinn und Verlustverteilung, Rechnungslegung und Abschluss einer (kleinen) GmbH.

Rücklagen:

Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung einfacher Fälle, Bedeutung aus bilanzpolitischer Sicht.

Jahresabschlussanalyse und Jahresabschlusskritik:

Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens, unternehmerische Entscheidungen, Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik), Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, laufende Auswertung des Rechnungswesens (kurzfristige Erfolgsrechnung).

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde, Verbuchung von Löhnen und Gehältern, gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit.

3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.

Im Rahmen der Übungsfirma sind Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kommunikation-Präsentation

Bereich Lernfirma

Lehrstoff:

Kommunikation im betrieblichen Bereich einschließlich Schriftverkehr.

Präsentationstechniken.

Selbstorganisation und Organisation des Arbeitsumfeldes, Methoden der Informationsbeschaffung, Laufende Geschäftsfälle inkl. Belegbearbeitung einschließlich Erstellung der erforderlichen Auswertungen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektmanagement

Bereich wissenschaftlichen Arbeitens

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Definition (Projekt, Projektmanagement, Projektarten), Rollen und Funktionen im Projekt, Projektkultur, Projektmanagementphasen (Vorprojektphase, Projekt und Nachprojektphase), Projektmanagementinstrumente (Antrag, Abgrenzungen, Zieleplan, Kostenplan, Objektstrukturplan, Auftrag, Projektstrukturplan, Verantwortungsmatrix, Arbeitspakete, Terminplan, Risikoanalyse, Projektcontrolling), Projektdurchführung, Projektabschluss.

Wissenschaftliches Arbeiten:

Definition, Ansprüche an wissenschaftliches Arbeiten, Durchführung einer empirischen Untersuchung, Eigenständigkeitserklärung, Forschungsfrage, Aufbau einer Arbeit, Informationsbeschaffung, Quellenarbeit, Literaturrecherche, Strukturierung von Texten, Zitierregeln, Quellenangabe, Literaturverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Terminplanung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Übungsfirma

Bereich Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement

Bereich Zeitmanagement und Organisation

Bereich Case Studies

Lehrstoff:

Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge.

Kommunikation in einer Fremdsprache, Qualitätsmanagementsystem, Zielerreichungs- und Steuerungsinstrumente, Grundlagen Management und strategisches Controlling, Instrumente der Unternehmensanalyse (zB Balanced Scorecard).

Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:

Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete.

Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma.

Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:

Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Übungsfirma

Bereich Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement

Bereich Zeitmanagement und Organisation

Bereich Case Studies

Lehrstoff:

Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge.

Kommunikation in einer Fremdsprache, Qualitätsmanagementsystem, Zielerreichungs- und Steuerungsinstrumente, Grundlagen Management und strategisches Controlling, Instrumente der Unternehmensanalyse (zB Balanced Scorecard).

Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:

Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete.

Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma.

Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:

Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zwei- bis dreistündig) aus dem Teilbereich Case Studies.

3.4 Wirtschaftsinformatik

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.

Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit und sind anhand betriebswirtschaftlicher Anwendungssituationen zu üben.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tabellenkalkulation

Bereich Informatiksysteme

Bereich Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft – Datensicherheit

Lehrstoff:

Tabellenkalkulation:

Diagramme, Datenimport, Datenexport, Auswertung umfangreicher Datenbestände.

Informatiksysteme:

Entscheidungsfunktionen, einfache betriebswirtschaftliche Anwendungen.

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft – Datensicherheit:

Absicherung von Eingaben.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Datenbanken – Tabellen

Bereich Datenbanken – Abfragen

Bereich Datenbanken – Formulare und Berichte

Bereich Datenbanken – Datenauswertung durch Abfragen

Bereich Datenbanken – Formulare und Berichte

Bereich Datenbanken – Datenbankmanagement

Lehrstoff:

Einsatz und Aufbau von Datenbanken (einfache Datenbankabfragen und -berichte), Auswertung von umfangreichen Datenständen.

Daten aufbereiten, auswerten, analysieren und darstellen, Abfragen.

Reporting und Datenmanagement.

Betriebswirtschaftliche Anwendungen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

3.5 Officemanagement und angewandte Informatik

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.

Sämtliche Lehrplaninhalte bilden auch die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden können im

Bereich Informatiksysteme

Bereich Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Bereich Publikation und Kommunikation – Textverarbeitung

Bereich Publikation und Kommunikation – Präsentation

Lehrstoff:

Betriebssysteme, Benutzeroberfläche, Computer und Peripheriegeräte, Datenverwaltung, Lernplattformen.

Grundlegende Sicherheitsmaßnahme (Passwörter), sichere Internetnutzung.

10-Finger-System, Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms, Informationsbeschaffung im Internet, Programm- und Onlinehilfen, Briefgestaltung, formale Gestaltung nach modernen Grundsätzen, Bewerbungsunterlagen, Formulare, Präsentationssoftware, webtaugliche Formate, multimediale Präsentation, Protokolle.

Einfache betriebswirtschaftliche Anwendungen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden können im

Bereich Publikation und Kommunikation

Lehrstoff:

Steigerung der Schreibgeschwindigkeit, erweiterte Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms, rationelle Gestaltung von Schriftstücken, sicheres Bewegen im Internet, elektronische Kommunikation und Kommunikationsverwaltung, Termin- und Aufgabenverwaltung.

Datenaustausch, Seriendruck, umfassende Dokumente, Grundlagen eines Desktop-Publishing-Programms, Corporate Design, Korrespondenz nach Audioaufzeichnungen und diversen Vorlagen, Webpublishing.

Umfangreiche betriebswirtschaftliche Anwendungen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

3.6 Recht

Didaktische Grundsätze:

Eine zentrale Stellung im Unterricht nimmt die Anleitung zur verantwortungsbewussten Wahrnehmung der Rechte und Pflichten als mündige Staats- und Unionsbürgerinnen sowie Staats- und Unionsbürger ein. Die Studierenden sollen sich der Rolle als aktive Bürgerin und aktiver Bürger mit der Möglichkeit zur Gestaltung von gesellschaftlichen Prozessen bewusstwerden.

Im Sinne der Umsetzung des Prinzips Entrepreneurship Education hat der Erwerb und die Anwendung rechtlicher Kenntnisse, aufbauend auf die bereits in der Betriebswirtschaft vermittelten rechtlichen Inhalte, interdisziplinär vernetzt unter Verwendung aktueller facheinschlägiger Informationen zu erfolgen.

Die Fähigkeit, konkrete Sachverhalte auf ihre rechtliche Relevanz zu prüfen sowie einfache praxisbezogene Rechtsfragen selbstständig zu analysieren und zu lösen, ist im Unterricht durch situationsbezogene Rollenspiele und Fallbeispiele zu erarbeiten.

Rechtspolitische Fragestellungen sind unter Einbeziehung von Medien zu erörtern, gegebenenfalls zu debattieren und dabei einer kritischen Analyse zu unterziehen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Rechtsordnung

Bereich Österreichisches und Europäisches Recht

Bereich Unternehmerin und Unternehmer sowie Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Recht und Wirtschaft

Bereich Bearbeitung und Lösung alltäglicher Rechtsprobleme

Lehrstoff:

Rechtsordnung:

Stufenbau der Rechtsordnung, Arten von Rechtsakten, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte, Rolle des Einzelnen im rechtlichen Umfeld (Arten des Rechts, Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen), Zugang zum Recht, E-Government.

Österreichisches und Europäisches Recht:

Grundstrukturen Österreichs, Prinzipien der Bundesverfassung, Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltungsaufbau, Selbstverwaltung, Kontrolle der Staatsgewalt, Gerichtsorganisation, Interessenvertretungen und Rolle der Sozialpartner, individuelle Rechtsinteressen (Menschen- und Bürgerrechte, Erwerb der Staatsbürgerschaft, Grundzüge des Asyl- und Fremdenrechts), Grundstrukturen der EU, Grundlagen des EU-Rechts und der Rechtsdurchsetzung, Weiterentwicklung der EU.

Unternehmerin und Unternehmer sowie Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in Recht und Wirtschaft:

Grundlagen des Gewerberechts und des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechtes, Produkthaftungs- und Produktsicherheitsgesetz, arbeitsrechtliches Normensystem, Normalarbeitsverhältnisse und atypische Arbeitsverhältnisse, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wichtigsten Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und des Arbeitsverfassungsgesetzes, Berufsausbildungsgesetz.

Bearbeitung und Lösung alltäglicher Rechtsprobleme:

ABGB und seine Nebengesetze (Grundlagen des Personenrechts, Familienrechts und Erbrechts, Sachenrecht).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bearbeitung und Lösung alltäglicher Rechtsprobleme

Bereich Rechtsdurchsetzung

Lehrstoff:

Bearbeitung und Lösung alltäglicher Rechtsprobleme:

Vertragsrecht (Grundlagen der Vertragsgestaltung, Beweisbarkeit des Vertragsabschlusses, Anfechtung von Verträgen bzw. Vertragsinhalten, Vertragsstörungen, Mittel der Erfüllungssicherung), Schadenersatzrecht, Wohnungseigentums- und Mietrecht, Konsumentenschutzrecht.

E-Commerce-Gesetz, Signaturgesetz, Fernabsatzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Strafrecht (Voraussetzung für Strafbarkeit, häufigsten (strafsatzbestimmende) Delikte, insbesondere Wirtschaftsdelikte, Suchtmittelgesetz), Umgang mit Social Networks, Datenschutz.

Rechtsdurchsetzung:

Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren, arbeits- und sozialgerichtliches Verfahren, Insolvenzverfahren.

Überblick über Zivil- und Strafverfahren samt besonderen Verfahrensarten, Zwangsvollstreckung.

3.7 Volkswirtschaft

Didaktische Grundsätze:

Eine zentrale Stellung nimmt die Stärkung der Rolle als mündige Staatsbürgerin und mündiger Staatsbürger mit Europakompetenz ein. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Beschaffung und kritische Analyse von Informationen zu legen.

Die Entwicklung einer eigenen Position zu unterschiedlichen ökonomischen Fragestellungen mit entsprechenden Begründungen im Rahmen von Debatten ist zu fördern.

Mit Hilfe komplexer Methoden (Szenario-Methode, Rollenspiel usw.) sind Nachhaltigkeit, Entrepreneurship und eine positive Einstellung zur Mitgestaltung der Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei den Studierenden aufzubauen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlegende Fragestellungen der Volkswirtschaft

Bereich Wirtschaftstheorien und Wirtschaftssysteme

Bereich Markt und Preisbildung

Bereich Wohlstand und Lebensqualität

Bereich Arbeit und Soziales

Bereich Geld und Finanzwirtschaft

Lehrstoff:

Grundlegende Fragestellungen der Volkswirtschaft:

Aufgaben, Teilgebiete und Untersuchungsmethoden, Wirtschaftskreislauf, Produktionsfaktoren, Exportquote, Handelsbilanz, Leistungsbilanz, Zahlungsbilanz.

Wirtschaftstheorien und Wirtschaftssysteme:

Volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, Marktwirtschaft und ihre Ausprägungen, Wirtschaftspolitik (Begriff, Träger, Ziele und Aufgabenfelder).

Markt und Preisbildung:

Angebot und Nachfrage, Preismechanismus und Preispolitik.

Wohlstand und Lebensqualität:

Messung, Verteilung und Verwendung des Wohlstands, Wachstum und nachhaltiges Wirtschaften.

Arbeit und Soziales:

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik, Einkommensverteilung und Einkommenspolitik, Sozialpolitik und sozialer Wandel.

Geld und Finanzwirtschaft:

Entstehung, Arten und Funktionen des Geldes, Geldmengenbegriffe, Geldwert und Geldwertstörungen, Währung (Wechselkurs, Wechselkursbildung, Geldversorgung, Geldpolitik), Finanzmarkt und Realwirtschaft.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konjunktur und Budget

Bereich Europäische Wirtschaft

Bereich Internationale Wirtschaft

Lehrstoff:

Konjunktur und Budget:

Konjunktur und Konjunkturpolitik, Budget und Budgetpolitik, Staatsverschuldung, Fiskalpolitik.

Europäische Wirtschaft:

Europäische Union (Schritte der europäischen Integration, Aufgaben und Organe), Binnenmarkt (Chancen und Risiken), EU-Haushalt, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Wettbewerbspolitik, Agrarpolitik, Regionalentwicklung, Verkehrspolitik, Energiepolitik.

Internationale Wirtschaft:

Außenhandel und Zahlungsbilanz, Globalisierung (Begriff, Ursachen und Auswirkungen), internationale Wirtschaftsorganisationen, Entwicklungsländer und Entwicklungszusammenarbeit.

4. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN Bildungsziele des Clusters „Mathematik und Naturwissenschaften“:

Der Cluster umfasst die Unterrichtsgegenstände „Mathematik und angewandte Mathematik“ sowie „Technologie, Ökologie und Warenlehre“. Die Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ fördert das interdisziplinäre und vernetzte Denken.

Die Studierenden

Mathematik und angewandte Mathematik:

Die Studierenden können

Technologie, Ökologie und Warenlehre:

Die Studierenden können

4.1 Mathematik und angewandte Mathematik

Didaktische Grundsätze:

Die Handlungsdimensionen Modellieren/Transferieren, Operieren/Technologieeinsatz, Interpretieren/Dokumentieren, Argumentieren/Kommunizieren sind ausgewogen in den Unterricht zu integrieren.

Der Unterricht soll die Studierenden dazu befähigen, die mathematische Symbolik und Fachsprache zu verstehen und aktiv zur Argumentation einzusetzen.

Zur Bearbeitung von Aufgabenstellungen sollen zeitgemäße Technologien eingesetzt werden. Dabei sollen die Studierenden die Technologien sowohl als Rechenwerkzeug als auch als didaktisches Medium für die Erarbeitung von Lerninhalten kennenlernen.

Die Studierenden sollen verschiedene Unterrichtsmethoden und Lernformen kennenlernen, die zu selbstständigem und eigenverantwortlichen Arbeiten sowie zur Teamarbeit führen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge – Zinseszinsrechnung

Bereich Funktionale Zusammenhänge – Rentenrechnung und Schuldentilgung

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Zinseszinsrechnung (dekursive Verzinsung – ganzjährige und unterjährige Verzinsung, Zinseszins, stetige Verzinsung), Rentenrechnung, Schuldentilgung.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

4.2 Technologie, Ökologie und Warenlehre

Didaktische Grundsätze:

Den Studierenden ist der interdisziplinäre Charakter des Unterrichtsgegenstandes, der naturwissenschaftliche, ökonomische, ökologische und soziologische Aspekte anspricht, durch vernetzte Darstellung von Inhalten aus Technologie, Ökologie und Warenlehre aufzuzeigen. Diese Erkenntnisse sollen durch den Einsatz verschiedener Sozialformen im Unterricht vertieft werden.

Die Grundzüge ökologischen Wirtschaftens sind inhaltlich vollständig zu behandeln, da sie Basis für Themen aus den Bereichen der Angewandten Technologie, der Angewandten Ökologie und der Angewandten Warenlehre bilden. Aus diesen sind unter Berücksichtigung von Regionalität und Aktualität exemplarisch Beispiele zu wählen, die zur Abstraktion und Übertragung auf andere Problem- und Fragestellungen geeignet sind.

Die Studierenden sollen durch eine ganzheitliche Betrachtung von Themenfeldern Inhalte der Naturwissenschaften, der Technologie, der Ökologie und der Warenlehre miteinander vernetzen. Damit soll Einschätzungsvermögen als Voraussetzung für Handlungskompetenz in komplexen Fragestellungen erworben werden.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Technologie, Ökologie und Warenlehre

Bereich Ökologisches Wirtschaften

Lehrstoff:

Grundlagen der Technologie, Ökologie und Warenlehre.

Arbeitsweisen der Technologie, Ökologie und Warenlehre, Produktlebenszyklus, Konsumenteninformation und Konsumentenschutz.

Ökosphäre, natürliche und künstliche Systeme, abiotische und biotische Faktoren, Energie- und Stoffkreisläufe, ökologisches Gleichgewicht, Biodiversität, fossile und regenerative Energieträger, Klima, Treibhauseffekt.

Ökologisches Wirtschaften:

Prinzip der Nachhaltigkeit, Ökodesign, Ökobilanz, ökologisches Management, Ethik des Wirtschaftens, Fair-Trade, Globalisierung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich angewandte Technologie und angewandte Warenlehre

Lehrstoff:

Angewandte Technologie und angewandte Warenlehre:

Ausgewählte Beispiele der angewandten Technologie: Informationstechnologie, Biotechnologie, Solartechnologie, Wasserstofftechnologie, Umwelttechnologie usw.

Ausgewählte Beispiele der angewandten Warenlehre: Baustoffe und Bauphysik, Lebens- und Genussmittel und Nahrungsmittelindustrie, Nanotechnologie, Bionik, Verpackung und Abfallwirtschaft

Themenfelder zur Wahl:

Energieträger und Energiewirtschaft, Sport und Freizeitgestaltung, Gesundheit, Verkehr und Mobilität, Wohnen, Haushalt, Tourismus, Globalisierung, Ernährung, Landwirtschaft, Rohstoffwirtschaft, Forschung, Telekommunikation

A.2 Erweiterungsbereich – Kommunikation und Medieninformatik

Didaktische Grundsätze:

Im Sinne der Entrepreneurship Education ist ein umfassend interdisziplinär vernetztes betriebswirtschaftliches Wissen zu entwickeln. Aufgabenstellungen sind in praktische Kontexte zu stellen. Die betriebswirtschaftlichen Problemstellungen sind fächerübergreifend unter Anwendung der geeigneten Qualitäts- und Projektmanagementinstrumente zu bearbeiten.

Aktuelle Entwicklungen im Fachgebiet sind zu berücksichtigen. Der Einsatz unterschiedlicher Lehr- und Lernmethoden ist anzustreben. Moderne IT-Techniken zur Bewältigung betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen sind einzusetzen. Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

Soweit als möglich und zielführend sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen Beziehungen herzustellen, die den Erwerb fächerübergreifender Kompetenzen fördern.

2.1 Medieninformatik

Didaktische Grundsätze:

Im Sinne einer vernetzten und digitalen Arbeitswelt ist die digitale Erfassung, Bearbeitung und Weitergabe von Information und multimedial aufbereiteten Inhalten ein erfolgsrelevanter Faktor. Die Fähigkeit mit der Unternehmensumwelt (einer interessierten Öffentlichkeit, den Kundinnen und Kunden, den Lieferanten, den Behörden, den Gesellschaftern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, uvm.) effektiv, zeitrelevant, zielgruppenadäquat und respektvoll zu kommunizieren und Information weiterzugeben, ist ein überlebensnotwendiger Faktor von Unternehmen und Organisationen. Die Aufbereitung und Weitergabe von Information mit Hilfe der neuen multimedialen Techniken über moderne Kommunikationskanäle ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation in einer aufgeklärten und vernetzten Zivilgesellschaft.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Medienkunde

Bereich Webdesign

Bereich E-Government

Bereich Urheberrecht

Bereich künstliche Intelligenz

Lehrstoff:

Medienkunde:

Medienkunde, Medienkritik, Mediengestaltung, Mediennutzung.

Bildbearbeitung.

Webdesign:

HTML-Grundlagen.

E-Government:

Angebote des E-Governments.

Urheberrecht:

Datenschutz, Urheberrecht, Markenschutzrecht, Gewerberecht, Patentrecht, Behörden wie Patentamt.

Künstliche Intelligenz:

Anwendungsgebiete künstlicher Intelligenz in Unternehmen und im öffentlichen Bereich.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Web-Projekte mit CMS

Lehrstoff:

Webprojekte mit CMS:

Web-Projekt mit CMS (zB Webshop), notwendige rechtliche Grundlagen, BOTs, künstliche Intelligenz und Content Generierung.

2.2 Internet, Social Media, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner elektronischer Kommunikationstechniken zur Lösung zeitgemäßer Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Die elektronischen Möglichkeiten des Informationsaustausches, der Kommunikation und des E-Commerce mit Hilfe des Internets sollen die Studierenden anhand von praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientiertem Unterricht zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, selbstständig und im Team sowie zum anwendungsorientiertem Entscheiden und Handeln führen. Die strategische Planung und der Aufbau und die praktische Anwendung von internen und externen Kommunikationsplattformen bzw. -möglichkeiten und der diesbezügliche Informationsaustausch steht im Vordergrund. Darüber hinaus sind Wirtschaftsethik und die Verantwortung von Unternehmen bzw. Organisationen gegenüber der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Umwelt und einer interessierten Öffentlichkeit bedeutende Inhalte.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Social Media

Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Lehrstoff:

Social Media:

Social Media Plattformen, Tools zum Kampagnen- und Analysemanagement im Internet, elektronische Informationskanäle.

Grundlagen der Kommunikationspsychologie:

Modelle und Theorien, Theorie und Praxis der Öffentlichkeitsarbeit (Konzept und Planung von PR Strategien), Abgrenzung von Marketing vs. Öffentlichkeitsarbeit (to sell vs. to tell), Anwendungsfelder und Geschichte der Öffentlichkeitsarbeit.

Evaluierung der Unternehmenskommunikation (Methoden und Instrumente).

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Technologische Entwicklungen

Bereich IT-Systemsicherheit

Bereich Datensicherheit

Bereich Datenanalyse

Lehrstoff:

Technologische Entwicklungen:

Grundlagen der Funktionsweise des Internets, Internet der Dinge, aktuelle Trends bezüglich Digitalisierung, Vorteile und Risiken der Vernetzung.

IT-Systemsicherheit:

Allgemeine und aktuelle Bedrohungen für IT-Systeme, Bedrohungen aus dem Internet, Firewalls, Gefahren beim Online-Geschäften, Abwehrmaßnahmen.

Datensicherheit:

Technologische Entwicklungen im Bereich der Datensicherung, Cloud-Lösungen.

Datenanalyse:

Methoden zur Aggregation und Auswertung umfangreicher Datenmengen in Unternehmen, maschinelles Lernen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Online-Sales und E-Commerce

Bereich Externe Kommunikation

Bereich Kommunikationsinstrumente

Lehrstoff:

Online-Sales und E-Commerce:

Online-Geschäftsmodelle inklusive Webs-Shops, Plattformen, Marktplätze.

Online-Marktforschungsinstrumente, Online-Marketinginstrumente.

CRM und Beschwerdemanagement.

Design von Webshops und Websites, Search Engine Optimization (SEO).

Rechtliche Grundlagen des E-Commerce, Robotic-Process-Automation, Blockchain.

Externe Kommunikation:

Kommunikationspolitik bei Unternehmen/Organisationen, Theorie und Praxis der Corporate Identity und Corporate Responsibility, Marke als Vertrauensbild, Employer Branding (Aufbau, Entwicklung und Maßnahmen).

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene Kanäle und Instrumente (Blogs, Print, Video, Foren, Newsletter, Kundenkontakt, Telefongespräche, Chat, Videogespräche und Videokonferenzen, Schriftverkehr, Storytelling, Podiumsdiskussionen etc.).

Erfolgsfaktoren und Gefahren, Lobbying und Networking als Instrumente der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

2.3 Seminar ERP

Didaktische Grundsätze:

Das Seminar stellt eine Erweiterung der Ausbildungsschwerpunkte „Kommunikation und Medieninformatik“ dar.

Es ist eine aktuelle, integrierte, betriebswirtschaftliche Standardsoftware (ERP-Software) einzusetzen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der ERP-Software

Bereich Grundlagen der Finanzbuchhaltung

Lehrstoff:

Grundlagen der ERP-Software:

Programmlogik, Systemaufbau, Navigation.

Grundlagen der Finanzbuchhaltung:

Stammdaten der Buchhaltung, Buchung von Kassabelegen, Eingangsrechnungen, Gutschriften, Bankbelege, Auswertung von Kosten, Salden und offene Posten, Journal, Prozessanalyse.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Finanzbuchhaltung

Lehrstoff:

Finanzbuchhaltung:

Stammdaten der Kundinnen und Kunden sowie der Anlagen, Buchung Ausgangsrechnungen, Gutschriften, Kundenzahlungen, Auswertung von Konten, Salden und offene Posten, Mahnlauf, Journal, Anlagenverzeichnis, Reports, Prozessanalyse, Integration des grundlegenden Einkaufs- und Verkaufsprozesses.

2.4 Seminare

Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).

A.3 Verbindliche Übungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).

B. Pflichtpraktikum

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1).

C. Freigegenstände

Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).

D. Unverbindliche Übungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).

E. Förderunterricht

Wie im Lehrplan der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (siehe Anlage A1.3).

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.

2  Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3  Mit Computerunterstützung.

4  In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.

5  Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.

6  Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.7 Arbeitsstunden zu je 60 Minuten.