Anlage A5.1

Lehrplan des Kollegs der Handelsakademie – Digital Business

römisch eins. Allgemeines Bildungsziel

Das Kolleg der Handelsakademie – Digital Business hat gemäß Paragraph 75, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, die Aufgabe, in einem viersemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.

Der Ausbildungsgang am Kolleg der Handelsakademie – Digital Business wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.

Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie – Digital Business auf das Kolleg der Handelsakademie – Digital Business Anwendung (siehe Anlage A1.1).

römisch II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business (siehe Anlage A1.1).

römisch III. Unterrichtsprinzipien

Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business (siehe Anlage A1.1).

römisch IV. Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Semester

Lehrverpflichtungs-gruppe

1.

2.

3.

4.

Summe

A.1

Stammbereich 2

           

1.

Religion

       

4

 

1.1

Religion

1

1

1

1

4

(römisch III)

2.

Sprachen und Kommunikation

       

8

 

2.1

Fachsprache Englisch

2

2

2

2

8

I

3.

Entrepreneurship – Wirtschaft und Management

       

40

 

3.1

Betriebswirtschaft

4

3

2

2

11

I

3.2

Unternehmensrechnung3

4

4

3

5

16

I

3.3

Entrepreneurship und Management

-

-

2

2

4

I

3.4

Betriebliche Kommunikation und Präsentation

-

2

-

-

2

I

3.5

Wirtschaftsrecht und E-Business

-

-

2

1

3

II

3.6

Volkswirtschaft

-

-

2

1

3

III

4.

Mathematik

       

4

 

4.1

Angewandte Mathematik

2

2

-

-

4

I

Wochenstundenzahl Stammbereich

13

14

14

14

55

 

A.2

Erweiterungsbereich – Digital Business

       

57

 

2.1

Wirtschaftsinformatik und Datenbanksysteme

3

3

-

-

6

I

2.2

Officemanagement und Angewandte Informatik

4

-

-

-

4

II

2.3

Betriebssysteme und Netzwerkmanagement

2

3

2

-

7

I

2.4

Internet, Multimedia und Contentmanagement

3

3

2

2

10

I

2.5

E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies

2

2

3

3

10

I

2.6

Angewandte Programmierung

5

5

-

-

10

I

2.7

Softwareentwicklung und Projektmanagement

-

2

4

4

10

I

Gesamtwochenstundenzahl

32

32

25

23

112

 

B.

Pflichtpraktikum

       

150 4

 

C.

Freigegenstände

           

D.

Unverbindliche Übungen

           

E.

Förderunterricht

           

römisch fünf. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business (Anlage A1.1).

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Stammbereich, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    Eine Verschiebung von Pflichtgegenständen in Semester, in denen sie im Lehrplan nicht vorgesehen sind, ist zulässig. Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
  2. Ziffer 2
    Neue Pflichtgegenstände dürfen nicht geschaffen werden.
  3. Ziffer 3
    Diese Veränderungen unterliegen der Beschränkung, dass Pflichtgegenstände mit einer Gesamtsemesterstundenzahl um höchstens zwei Semesterwochenstunden verändert werden dürfen.
  4. Ziffer 4
    Wird das Ausmaß von Pflichtgegenständen um mehr als eine Semesterwochenstunde verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.

Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 36 pro Semester darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 124 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Im Falle der Implementierung dieser Ausbildung in Form von Präsenz- und Distanzphasen, ist auf eine, besonders im Sinne des Lernfortschrittes der Studierenden, effektive Nutzung der Präsenz- und Distanzphasen zu achten. Dies muss durch die Erstellung eines fundierten Blended-Learning-Konzeptes gewährleistet werden (zB durch detaillierte Semesterplanungen, den Einsatz moderner Kommunikations- und eLearning-Technologien wie Lernplattformen und Web2.0-Werkzeuge, sowie den Einsatz moderner Instruktionsdesigns).

Die Anzahl der Wochenstunden, die in Form der Sozialphase geführt wird, hat mindestens 50 % der Gesamtwochenstunden pro Semester und Ausbildungsgang zu betragen. Eine diesbezügliche Aufteilung in Sozialphase und Individualphase ist der zuständigen Schulbehörde vorzulegen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997,.

römisch VI. Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 136 aus 2020, in der geltenden Fassung.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.
  3. Ziffer 3
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
  4. Ziffer 4
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
  5. Ziffer 5
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Ziffer 6
    Neuapostolischer Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  7. Ziffer 7
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
  8. Ziffer 8
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
  9. Ziffer 9
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  10. Ziffer 10
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.
  11. Ziffer 11
    Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
  12. Ziffer 12
    Alevitischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.

römisch VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände

Im Lehrplan werden sich inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Clustern (Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship – Wirtschaft und Management, Mathematik) zusammengefasst. Fachübergreifendes Denken und Verstehen und fachübergreifendes Arbeiten zwischen den Unterrichtsgegenständen ist im Cluster zu forcieren. Es ist auch über die Cluster hinaus die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu fördern.

A. Pflichtgegenstände
A.1 Stammbereich

1. RELIGION

1.1 Religion

Siehe Abschnitt römisch VI. (Lehrpläne für den Religionsunterricht)

2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION

2.1 Fachsprache Englisch

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Studierenden sowohl in den rezeptiven als auch in den produktiven Fertigkeiten das Niveau des Independent Users B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), erreichen. Der Sprachunterricht ist darauf auszurichten, dass die fünf Fertigkeiten des GER ausgewogen trainiert werden und jegliche sprachliche Kommunikation im Rahmen der öffentlichen und beruflichen Domäne (Lebensbereich) stattfindet. Der Bezug zur Übungsfirma findet sich in der beruflichen Domäne. Es ist zu beachten, dass trotz einer guten Beherrschung der grammatischen Strukturen gelegentlich Fehler vorkommen können.

1. Semester Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Rezeptive Fertigkeiten

Die Studierenden

Bereich Produktive Fertigkeiten

Lehrstoff:

Rezeptive Fertigkeiten:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand diverser allgemeiner und beruflicher Themen.

Produktive Fertigkeiten:

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen, strukturierte Präsentation.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Zusammenfassung, Korrespondenz, Mail, Memo.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen:

Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Rezeptive Fertigkeiten

Die Studierenden

Bereich Produktive Fertigkeiten

Lehrstoff:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand diverser allgemeiner und beruflicher Themen.

Produktive Fertigkeiten:

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen, Präsentation und Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Report, CV, Mail, Memo, Standardmäßige Geschäftskorrespondenz.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen:

Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache.

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Rezeptive Fertigkeiten

Die Studierenden

Bereich Produktive Fertigkeiten

Lehrstoff:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand diverser allgemeiner und beruflicher Themen.

Produktive Fertigkeiten:

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen, Präsentation und Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Report, Article, Blog, Letter of application, Mail, Standardmäßige Geschäftskorrespondenz.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen:

Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache.

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bereich Rezeptive Fertigkeiten

Die Studierenden

Bereich Produktive Fertigkeiten

Lehrstoff:

Festigung und kontinuierliche Progression in den Fertigkeiten anhand diverser allgemeiner und beruflicher Themen.

Produktive Fertigkeiten:

Mündliche Kommunikation:

Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen, Präsentation und Diskussion.

Schriftliche Textsorten und -formate:

Report, Article, Extract.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen:

Festigung und Erweiterung, situations- und adressatenadäquate registerspezifische Anwendung der Sprache.

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit (bei Bedarf dreistündig).

3. ENTREPRENEURSHIP – WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT Bildungsziele des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“:

Der Cluster steht für den Aufbau von praxisorientierter Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau.

Die Orientierung an nationalen und europäischen Standards der Berufsbildung befähigt sowohl zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes als auch zur Bewältigung der Anforderungen weiterführender Bildungsinstitutionen.

Der Cluster beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“, „Entrepreneurship und Management“, „Betriebliche Kommunikation und Präsentation“, „Wirtschaftsrecht und E-Business“ sowie „Volkswirtschaft“.

Die Studierenden können im

Bereich Betriebswirtschaft

Bereich Unternehmensrechnung

Bereich Entrepreneurship und Management

Bereich Betriebliche Kommunikation

Bereich Wirtschaftsrecht und E-Business

Bereich Volkswirtschaft

3.1 Betriebswirtschaft

Didaktische Grundsätze:

Im Rahmen der Umsetzung des Prinzips Entrepreneurship Education ist ein umfassend interdisziplinär vernetztes, betriebswirtschaftliches Wissen zu entwickeln sowie der Aufbau von entsprechend reflektierten Haltungen und Werten zu fördern.

Bei der Erarbeitung von Inhalten ist stets auf die Entwicklung einer ganzheitlichen Sichtweise auf das Unternehmen und sein Umfeld sowie auf eine Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven (Unternehmer, Arbeitnehmer, Konsument) zu achten. Besonderes Augenmerk ist zudem auf Aspekte der ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeit zu legen.

Aufgabenstellungen sind in praktische Kontexte einzubetten. Die Anwendung des erworbenen Wissens und der Kompetenzen erfolgt in der Übungsfirma und im Pflichtpraktikum. Diese stellen sowohl Perspektive als auch Ressource für Lernanlässe dar.

Anleitende und offene Lehr- und Lernmethoden sind im Sinne des Kompetenzaufbaus gleichermaßen einzusetzen. Die Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Bewältigung betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen ist einzuplanen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich Dienstleistungsbetriebe

Bereich Rechtliche Grundlagen des Unternehmens

Bereich Businessplan

Bereich Vertragswesen

Bereich Kaufvertrag einschließlich Schriftverkehr

durch den Einsatz in Fallstudien

Bereich Marketing

Bereich internationale Geschäftstätigkeit

Lehrstoff:

Wirtschaft und Gesellschaft:

Unternehmerisches Umfeld (Wirtschaftsordnung, gesamtwirtschaftliche Ziele, Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer), Unternehmen (Unternehmensziele, Stakeholder, Funktionsbereiche), Wechselwirkungen zwischen Unternehmen und Umfeld.

Bedeutung des Außenhandels für die Wirtschaft, Globalisierung, Ethik und Nachhaltigkeit bei unternehmerischen und privaten Entscheidungen.

Dienstleistungsbetriebe:

Aktuelle Trends im Dienstleistungssektor.

Rechtliche Grundlagen:

Unternehmerinnen und Unternehmer und Unternehmen, Einzelunternehmen, Rechtsformen, Firma, Firmenbuch, Prokura und Handlungsvollmacht, Dienstvertrag aus Arbeitgeberinnen- und Arbeitgebersicht.

Businessplan:

Geschäftsidee, rechtlicher Rahmen.

Vertragswesen:

Vertragstypen.

Kaufvertrag einschließlich Schriftverkehr.

Bedingungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrags, Inhalte des Kaufvertrags (rechtliche und sonstige kaufmännische Bestandteile), ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags (Lieferung, Annahme, Zahlung), einschließlich Korrespondenz, Besonderheiten bei Käufen über das Internet, Fern-und Auswärtsgeschäft, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrags (Lieferverzug, mangelhafte Lieferung, mangelhafte Rechnungen, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), einschließlich Korrespondenz.

Dokumente sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen in der internationalen Geschäftstätigkeit.

Marketing:

Ziele des Marketings, Arten und Instrumente der Marktforschung, Marktsegmentierung, Zielmarktfestlegung und Marktpositionierung, Produkt-, Kontrahierungs-, Distributions- und Kommunikationsmanagement, Big Data Marketing.

Internationale Geschäftstätigkeit:

Kaufvertrag im Außenhandel, Risiken im Außenhandel, Absatzwege, Aufbauorganisation, Hemmende und fördernde Faktoren der internationalen Geschäftstätigkeit (Exportförderung, Verzollung), Crosscultural Management, Transportdokumente, ökologische Aspekte der Transportwirtschaft.

Fallstudien:

Einfache betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere den Unterrichtsgegenständen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich Materialwirtschaft

Bereich Logistik und Supply-Chain Management

Bereich Logistikbetriebe

durch den Einsatz in Fallstudien

Bereich Management

Bereich Planung

Lehrstoff:

Wirtschaft und Gesellschaft:

Marktorientierung, Ethik und Nachhaltigkeit in Leistungserstellung und Marketing, Ethik und Nachhaltigkeit in der Materialwirtschaft und Logistik.

Materialwirtschaft:

Ziele der Materialwirtschaft, Beschaffungsprozesse, Strategien der Beschaffung und Lagerorganisation, chaotische Lagerhaltung, Kosten der Materialwirtschaft, Lageranalyse, Kennzahlen der Materialwirtschaft.

Logistik und Supply-Chain Management:

Logistik, Supply-Chain Management.

Logistikbetriebe:

Logistikbetriebe, Transportmittel, Dokumente im Frachtverkehr.

Fallstudien:

Betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“.

Management:

Managementlehre, Normatives Management wie zB das St. Galler Management-Modell, unkonventionelle Managementmethoden kennen- und anwenden lernen (zB Management by Tao etc.).

Planung:

Instrumente des strategischen Managements, Instrumente des operativen Managements.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich Personalmanagement

Bereich Führung

Bereich Organisation

Bereich Fertigungsbetriebe

Bereich Ökomanagement und Qualitätsmanagement

Bereich Businessplan

Bereich Finanzmanagement

Bereich Investitionsmanagement

durch den Einsatz in Fallstudien

Lehrstoff:

Wirtschaft und Gesellschaft:

Ethik und Nachhaltigkeit in der Materialwirtschaft und Logistik.

Ethik in der Unternehmensführung.

Personalmanagement:

Personalplanung, Personalanwerbung und -auswahl, Arbeitsrecht, Motivation, Personalbeurteilung, Personalentwicklung, Humanisierung der Arbeit, Entlohnung.

Führung:

Führungstheorien, Führungskonzepte.

Organisation:

Zusammenhang zwischen Ablauf- und Aufbauorganisation, Elemente, Organisationsgrundsätze und Prinzipien der Aufbauorganisation, Leitungssysteme, Prozessmanagement.

Fertigungsbetriebe:

Fertigungsbetriebe, Leistungsbereiche der Fertigungsbetriebe, Qualitätsmanagement in den Fertigungsbetrieben.

Ökomanagement und Qualitätsmanagement:

Begriff der Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Instrumente des Ökomanagements, Qualitätsmanagementinstrumente.

Businessplan:

Bausteine eines Businessplans, einfacher Businessplan, Standortfaktoren, Finanz- und Investitionsplanung.

Vertiefter Businessplan unter Berücksichtigung besonderer Situationen im Unternehmen (Markteintrittsstrategien, Absatzwege im Außenhandel), Risiken im Außenhandel, Strategische Planungsinstrumente (Marktselektion).

Finanzmanagement:

Anlässe der Finanzierung, Arten der Finanzierung, einfacher Finanzplan, Kreditprüfung.

Investitionsmanagement:

Arten der Investitionen, qualitative und quantitative Entscheidungsmethoden.

Fallstudien:

Betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Bank- und Versicherungsbetriebe

Bereich Wertpapiere, Derivate und Börse

Bereich Wirtschaft und Gesellschaft

Bereich Risikomanagement

durch den Einsatz in Fallstudien

Lehrstoff:

Bank- und Versicherungsbetriebe:

Funktionen und wirtschaftliche Bedeutung von Bank- und Versicherungsbetrieben, Kredit- und Versicherungsvertrag, Produktportfolio von Banken und Versicherungen, Abwicklung von Schadensfälle, Trends im Bank- und Versicherungswesen.

Wertpapiere, Derivate und Börse:

Wertpapiere, Derivate und sonstige Instrumente der Vermögensveranlagung, Rendite, Kapitalmarkt, Arten der Börse, Ratingagenturen.

Wirtschaft und Gesellschaft:

Ethische Geldanlage, Stakeholder-Management.

Risikomanagement:

Risiko und Risikomanagement, Instrumente des Risikomanagements, Umgang mit seltenen Ereignissen (Black Swan Theorie) und deren Auswirkungen auf Organisationen, Risikosteuerung durch Komplexitätsreduktion.

Fallstudien:

Betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu anderen Unterrichtsgegenständen insbesondere den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

3.2 Unternehmensrechnung

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern. Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bereich Doppelte Buchführung in der Praxis

Bereich Verbuchung laufender Geschäftsfälle

Lehrstoff:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen mit Hilfe von Nebenbüchern, Erfolgsermittlung, Berechnung der Umsatzsteuer-Zahllast.

Doppelte Buchführung:

Gliederung und Aufgaben der Buchführung, rechtliche Grundlagen, Vorschriften.

Begriff und Merkmale, die Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchführung, Buchungen auf Bestandskonten, auf Erfolgskonten, auf Warenkonten und auf dem Privatkonto, Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluss.

Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan, Belegwesen, Belegorganisation, Abschluss des Hauptbuches, Führung der Neben- und Hilfsbücher (im Besonderen Kassabuch).

Verbuchung laufender Geschäftsfälle:

Gliederung der Umsatzteuer, Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich, formale Bestimmungen; Verbuchung, Verrechnung mit dem Finanzamt.

Verbuchung von Wareneinkäufen, Warenverkäufen und Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Preisnachlässe (Skonto/Rabatt).

Verbuchung von Kraftfahrzeug-Betriebskosten, Steuern und Umlagen in der Buchführung, Rechnungsausgleich unter Berücksichtigung von Mahnspesen, Verzugszinsen, Skonto.

Löhne und Gehälter, die Auswirkung der Buchungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Jahresabschlussarbeiten

Bereich Anlagenbewertung:

Bereich Bewertung von Forderungen:

Bereich Rechnungsabgrenzung

Bereich Rückstellungen

Bereich Aufstellung des Jahresabschlusses

Lehrstoff:

Grundlagen der Jahresabschlussarbeiten:

Abschluss-(Bilanzierungs)-Arbeiten, allgemeine Bewertungsvorschriften, Waren- und Materialbewertung.

Anlagenbewertung:

Ermittlung und Verbuchung der Abschreibung, Anlagenbuchführung, Zugänge im Anlagevermögen, Ausscheiden von Gegenständen des Anlagevermögens.

Bewertung von Forderungen:

Aufgaben und Arten der Forderungsbewertung, Einzel- und Pauschalbewertung.

Rechnungsabgrenzung:

Aufgaben und Arten der Rechnungsabgrenzungen, Vorauszahlungen, Rückstände.

Rückstellungen:

Begriff und Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen, besondere Rückstellungsarten.

Aufstellung des Jahresabschlusses:

Erstellung des Jahresabschlusses von Einzelunternehmen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland

Bereich Personalverrechnung

Bereich Grundlagen der Kostenrechnung

Bereich Kostenrechnung als Grundlage der Preisbildung

Bereich Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument

Lehrstoff:

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften, Innergemeinschaftliche Lieferung, innergemeinschaftlicher Erwerb.

Kostenrechnung:

Grundbegriffe, Kostenrechnungssysteme im Überblick, Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Kostenrechnung als Instrument zur Preisfindung:

Kostenerfassung unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation (einschließlich Eingangsabgaben), Berechnung der kalkulatorischen Kosten, Kostenverteilung, Kostenverteilungsschlüssel, innerbetriebliche Leistungsverrechnung (einfache Form), Bezugsgrößenwahl für die Berechnung der Gemeinkostensätze, Kostenträgerrechnung (Zuschlags-, Absatzkalkulation ua.).

Kostenrechnung als Entscheidungsinstrument:

Deckungsbeitrag, Istkostenrechnung zu Teilkosten.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Jahresabschluss

Bereich Rücklagen

Bereich Jahresabschlussanalyse und Jahresabschlusskritik

Bereich Personalverrechnung

Lehrstoff:

Jahresabschluss:

Abschluss von Personengesellschaften, Gewinn und Verlustverteilung, Rechnungslegung und Abschluss einer (kleinen) GmbH.

Rücklagen:

Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung einfacher Fälle, Bedeutung aus bilanzpolitischer Sicht.

Jahresabschlussanalyse und Jahresabschlusskritik:

Auswertung der Zahlen des dokumentären Rechnungswesens, unternehmerische Entscheidungen, Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (Statistik), Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, laufende Auswertung des Rechnungswesens (kurzfristige Erfolgsrechnung).

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde, Verbuchung von Löhnen und Gehältern, gesetzlich erforderliche Aufzeichnungen.

Schularbeiten:

Eine zweistündige Schularbeit.

3.3 Entrepreneurship und Management

Didaktische Grundsätze:

Im Rahmen der Umsetzung des Prinzips Entrepreneurship Education ist ein umfassend interdisziplinär vernetztes, betriebswirtschaftliches Wissen zu entwickeln sowie der Aufbau von entsprechend reflektierten Haltungen und Werten zu fördern.

Bei der Erarbeitung von Inhalten ist stets auf die Entwicklung einer ganzheitlichen Sichtweise auf das Unternehmen und sein Umfeld sowie auf eine Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven (Unternehmer, Arbeitnehmer, Konsument) zu achten. Besonderes Augenmerk ist zudem auf Aspekte der ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeit zu legen.

Aufgabenstellungen sind in praktische Kontexte einzubetten. Die Anwendung des erworbenen Wissens und der Kompetenzen erfolgt in der Übungsfirma und im Pflichtpraktikum. Diese stellen sowohl Perspektive als auch Ressource für Lernanlässe dar.

Anleitende und offene Lehr- und Lernmethoden sind im Sinne des Kompetenzaufbaus gleichermaßen einzusetzen. Die Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Bewältigung betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen ist einzuplanen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Allgemeine Grundlagen der Unternehmensgründung

Bereich Gründungsplanung und -entscheidungen

Bereich Unternehmensphilosophie und Leitbild

Bereich Strategien und Instrumente des Marketings

Bereich Unternehmensplanspiel

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen der Unternehmensgründung:

Berufsbild, gesellschaftliche Rolle und Image des Unternehmers, persönliche Voraussetzungen, Arten der Selbstständigkeit, Wege in die Selbstständigkeit.

Gründungsplanung und Gründungsentscheidungen:

Arten der Unternehmensgründung (Neugründung, Übernahme, Franchising), Gründungsstrategien, Gründungsberatung, Erfolgsfaktoren und Risiken, Marktanalyse, Business Plan (Branche, Produkt, Standort, Rechtsform, Finanzierung, Investitionen) incl. formaler Gestaltung, Präsentation und Argumentation.

Unternehmensphilosophie und Leitbild:

Corporate Identity, inner- und außerbetriebliche Kommunikation, Unternehmenspositionierung und Entwicklung eines Leitbildes, Formulierung von Unternehmensphilosophie und Unternehmensleitbild, Unternehmensstrategien, strategische Unternehmensführung im Lebenszyklus des Unternehmens, Stärken- und Schwächen-Analyse.

Strategien und Instrumente des Marketings:

Strategisches Marketing, Markterschließung, Marktbearbeitung, Kundenakquisition und -pflege, Key Account Management.

Unternehmensplanspiel:

Praxiseinsatz der erworbenen Kenntnisse.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Personalmanagement

Bereich Funktionen und Techniken des Managements

Bereich Unternehmensentwicklung und Krisenmanagement

Bereich Unternehmensplanspiel

Lehrstoff:

Personalmanagement:

Personalauswahl und -entwicklung, Assessment, Entlohnungssysteme, Mitarbeitermotivation, Coaching, Mitarbeiterführung, Personalbeurteilung.

Managementkonzeptionen und Führungsverhalten.

Funktionen und Techniken des Managements:

Managementregelkreis, Entscheidungstechniken, Time-Management-Systeme, Stressmanagement, Konfliktmanagement.

Unternehmensentwicklung und Krisenmanagement:

Unternehmerische Anpassungs- und Optimierungsprozesse, Insolvenzfrüherkennung und Insolvenzprophylaxe, Sanierungsmaßnahmen, Verwertung und Auflösung von Unternehmen.

Analyse von Gründungen (Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren).

Unternehmensplanspiel:

Praxiseinsatz der erworbenen Kenntnisse.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

3.4 Betriebliche Kommunikation und Präsentation

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kommunikation und Präsentation

Bereich Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken

Lehrstoff:

Kommunikation und Präsentation:

Verhaltenskultur, persönliches Auftreten.

Arten der Kommunikation (schriftlich, mündlich, multimedial) und deren Wirkungsweisen, Einsatz aktueller Kommunikationstechnologien, zielorientierte und adressatenbezogene Gesprächsführung.

Vorbereitung, Führung und Nachbereitung von Gesprächen und Telefonaten im Hinblick auf betriebliche und allgemeine Alltagssituationen.

IT-gestützte Präsentationen, IT-gestützte Arbeitsunterlagen, selbstständige Informationsbeschaffung unter Zuhilfenahme neuer Medien.

Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken:

Gesprächs-, Argumentations-, Diskussions- und Verhandlungstechniken, Verhandlungstaktiken sowohl im persönlichen Gespräch als auch am Telefon, EDV-unterstützte Präsentationstechniken (Einzel- und Teampräsentation).

Kreativitätstechniken.

Beschwerdemanagement.

Umgang mit Telefonanlagen, Call-Center-Organisation, Grundlagen von Messaging-Systemen, Präsentationen am Beamer, Telefonverkauf mit EDV-Unterstützung, Beschwerdemanagement mit EDV-Unterstützung, Call-Center, Messaging-Systeme.

3.5 Wirtschaftsrecht und E-Business

Didaktische Grundsätze:

Das Schwergewicht im Unterricht soll – ausgehend von aktuellen Fallbeispielen – in der selbsttätigen Erschließung von einschlägigen Rechtsquellen liegen. Dabei soll nicht nur das österreichische, sondern auch das europäische Normensystem behandelt werden.

Die Schulung in der Kommunikation mit Behörden, Interessensvereinigungen und Rechtsabteilungen von Unternehmen – vor allem mit Hilfe elektronischer Medien – hat dabei Vorrang vor der bloßen Anhäufung von theoretischem Basiswissen in rechtlichen Belangen.

Gefördert werden soll insbesondere die Methodenkompetenz im Umgang mit digitalisierter Rechtsinformation und elektronischen Wirtschaftsinformationssystemen.

Eine zentrale Stellung im Unterricht nimmt die Anleitung zur verantwortungsbewussten Wahrnehmung der Rechte und Pflichten als mündiger Staats- und Unionsbürger sowie als Unternehmer ein.

Die Fähigkeit, rechtlich relevante Sachverhalte gegenüber Rechtsfachleuten darzulegen sowie einfache praxisbezogene Rechtsangelegenheiten im Wesentlichen selbstständig zu erfassen und zu erledigen, ist im Unterricht zum Beispiel durch situationsbezogene Rollenspiele und Fallstudien aufzubauen.

Rechtspolitische Fragestellungen sind unter Einbeziehung von Medien zu erörtern, ggf. zu debattieren und dabei einer kritischen Analyse zu unterziehen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen des Rechts

Bereich Zugang zu Rechtsinformationen

Bereich Zugang zu Unternehmensinformationen für Start-ups

Bereich E-Commerce

Bereich Datenschutz und Onlinerecht

Lehrstoff:

Grundlagen des Rechts:

Entstehung und Stufenbau der Rechtsordnung, Arten von Normen, Rechtsdurchsetzung (Beteiligte, Abläufe, Fristen, Kosten).

Zugang zu Rechtsinformationen:

Suchen und Arbeiten mit dem Rechtsinformationssystem des Bundes und mit den Datenbanken der Europäischen Union (zB CELEX, EUDOR), Recherche in Webangeboten gesetzgebender Körperschaften (Österreichisches und Europäisches Parlament, Landtage) sowie in Webangeboten von Gemeinden, Nützen von Serviceangeboten öffentlicher Stellen und Interessenvereinigungen im Internet (zB Amtshelfern, Downloaden von Formularen, E-Government-Angebote in Österreich und in der EU).

Zugang zu Unternehmensinformationen für Start-ups:

Rechtsquellen, Rechtsformen von Unternehmen unter Berücksichtigung neuer europäischer Entwicklungen (zB Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, Europäische Aktiengesellschaft-SE), Auswahl der geeigneten Rechtsform.

Serviceangebote öffentlicher Stellen und Interessenvereinigungen im Internet, Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV).

E-Commerce:

E-Commerce-Richtlinie, E-Commerce-Gesetz (ECG), E-Commerce-Gütesiegel und Funktion des Internet-Ombudsmannes in Österreich, Fernabsatzrichtlinie, Fernabsatzgesetz, Signaturrichtlinie, -gesetz, -verordnung, Zertifizierungsdienste und Zertifikatstypen.

Datenschutz- und Onlinerecht:

Datenschutzrecht aus österreichischer und europäischer Sicht; Rechtsschutzinstrumente im Datenschutz, Domainrecht (Vergabestellen, Vergabevorgang, Verfahren bei Domainstreitigkeiten unter Berücksichtigung der WIPO), Tauschbörsen und Online-Auktionen und ihre rechtliche Problematik (Erfüllung, Leistungsstörungen, Schadenersatz).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Ausgewählte Grundzüge des Privatrechts

Bereich Wirtschaftsrecht

Bereich Gewerblicher Rechtsschutz

Bereich Strafrecht

Lehrstoff:

Ausgewählte Grundzüge des Privatrechts:

Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Schuldrecht, Schadenersatzrecht, Produkthaftung.

Wirtschaftsrecht:

Behördenkontakte, Gewerberecht, österreichisches und europäisches Wettbewerbsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Befugnisse der Europäischen Kommission (zB Fusionskontrolle), Kartellrecht, Konsumentenschutzrecht.

Gewerblicher Rechtsschutz:

Urheberrecht, Recht der Patente, Marken und Muster.

Strafrecht:

Strafrecht (wichtigste Bestimmungen), Wirtschaftskriminalität (Verbreitung von Computerviren, Hackerangriffe, Software- und Musikpiraterie und ihre Bekämpfung, Spam), Medienrecht (Impressumspflichten, Anbieterkennzeichnung).

3.6 Volkswirtschaft

Didaktische Grundsätze:

Eine zentrale Stellung nimmt die Stärkung der Rolle als mündige Staatsbürgerin und mündiger Staatsbürger mit Europakompetenz ein. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Beschaffung und kritische Analyse von Informationen zu legen.

Die Entwicklung einer eigenen Position zu unterschiedlichen ökonomischen Fragestellungen mit entsprechenden Begründungen im Rahmen von Debatten ist zu fördern.

Mit Hilfe komplexer Methoden (Szenario-Methode, Rollenspiel usw.) sind Nachhaltigkeit, Entrepreneurship und eine positive Einstellung zur Mitgestaltung der Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei den Studierenden aufzubauen.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlegende Fragestellungen der Volkswirtschaft

Bereich Wirtschaftstheorien und Wirtschaftssysteme

Bereich Markt und Preisbildung

Bereich Wohlstand und Lebensqualität

Bereich Arbeit und Soziales

Bereich Geld und Finanzwirtschaft

Lehrstoff:

Grundlegende Fragestellungen der Volkswirtschaft:

Aufgaben, Teilgebiete und Untersuchungsmethoden, Wirtschaftskreislauf, Produktionsfaktoren, Exportquote, Handelsbilanz, Leistungsbilanz, Zahlungsbilanz.

Wirtschaftstheorien und Wirtschaftssysteme:

Volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, Marktwirtschaft und ihre Ausprägungen, Wirtschaftspolitik (Begriff, Träger, Ziele und Aufgabenfelder).

Markt und Preisbildung:

Angebot und Nachfrage, Preismechanismus und Preispolitik.

Wohlstand und Lebensqualität:

Messung, Verteilung und Verwendung des Wohlstands, Wachstum und nachhaltiges Wirtschaften.

Arbeit und Soziales:

Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik, Einkommensverteilung und Einkommenspolitik, Sozialpolitik und sozialer Wandel.

Geld und Finanzwirtschaft:

Entstehung, Arten und Funktionen des Geldes, Geldmengenbegriffe, Geldwert und Geldwertstörungen, Währung (Wechselkurs, Wechselkursbildung, Geldversorgung, Geldpolitik), Finanzmarkt und Realwirtschaft.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Konjunktur und Budget

Bereich Europäische Wirtschaft

Bereich Internationale Wirtschaft

Lehrstoff:

Konjunktur und Budget:

Konjunktur und Konjunkturpolitik, Budget und Budgetpolitik, Staatsverschuldung, Fiskalpolitik.

Europäische Wirtschaft:

Europäische Union (Schritte der europäischen Integration, Aufgaben und Organe), Binnenmarkt (Chancen und Risiken), EU-Haushalt, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Wettbewerbspolitik, Agrarpolitik, Regionalentwicklung, Verkehrspolitik, Energiepolitik.

Internationale Wirtschaft:

Außenhandel und Zahlungsbilanz, Globalisierung (Begriff, Ursachen und Auswirkungen), internationale Wirtschaftsorganisationen, Entwicklungsländer und Entwicklungszusammenarbeit.

4. MATHEMATIK Bildungsziele des Clusters „Mathematik“:

Der Cluster umfasst den Unterrichtsgegenstand „Angewandte Mathematik“. Die Verbindung mit den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ fördert das interdisziplinäre und vernetzte Denken.

Die Studierenden können

4.1 Angewandte Mathematik

Didaktische Grundsätze:

Die Handlungsdimensionen Modellieren/Transferieren, Operieren/Technologieeinsatz, Interpretieren/Dokumentieren, Argumentieren/Kommunizieren sind ausgewogen in den Unterricht zu integrieren.

Der Unterricht soll die Studierenden dazu befähigen, die mathematische Symbolik und Fachsprache zu verstehen und aktiv zur Argumentation einzusetzen.

Zur Bearbeitung von Aufgabenstellungen sollen zeitgemäße Technologien eingesetzt werden. Dabei sollen die Studierenden die Technologien sowohl als Rechenwerkzeug als auch als didaktisches Medium für die Erarbeitung von Lerninhalten kennenlernen.

Die Studierenden sollen verschiedene Unterrichtsmethoden und Lernformen kennenlernen, die zu selbstständigem und eigenverantwortlichen Arbeiten sowie zur Teamarbeit führen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge – Zinseszinsrechnung

Bereich Funktionale Zusammenhänge – Rentenrechnung und Schuldentilgung

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Zinseszinsrechnung (dekursive Verzinsung – ganzjährige und unterjährige Verzinsung, Zinseszins, stetige Verzinsung), Rentenrechnung, Schuldentilgung.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Funktionale Zusammenhänge – Investitionsrechnung

Bereich Funktionale Zusammenhänge – Kurs- und Rentabilitätsrechnung

Bereich Analysis – Kosten- Preistheorie

Lehrstoff:

Funktionale Zusammenhänge:

Investitionsrechnung.

Analysis:

Regressionsrechnung, Kosten- und Preistheorie.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

A.2 Erweiterungsbereich – Digital Business

Der Erweiterungsbereich Digital Business umfasst die Gegenstände „Wirtschaftsinformatik und Datenbanksysteme“, „Office Management und Angewandte Informatik“, „Betriebssysteme und Netzwerkmanagement“, „Internet Multimedia und Contentmanagement“, „E-Business und E-Business-Center (Übungsfirma), Case Studies“, „Angewandte Programmierung“, „Softwareentwicklung und Projektmanagement“.

Didaktische Grundsätze:

Im Sinne der Entrepreneurship Education ist ein umfassend interdisziplinär vernetztes betriebswirtschaftliches Wissen zu entwickeln. Aufgabenstellungen sind in praktische Kontexte zu stellen. Die betriebswirtschaftlichen Problemstellungen sind fächerübergreifend unter Anwendung der geeigneten Qualitäts- und Projektmanagementinstrumente zu bearbeiten.

Aktuelle Entwicklungen im Fachgebiet sind zu berücksichtigen. Der Einsatz unterschiedlicher Lehr- und Lernmethoden ist anzustreben. Moderne IT-Techniken zur Bewältigung betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen sind einzusetzen. Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

Soweit als möglich und zielführend sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen Beziehungen herzustellen, die den Erwerb fächerübergreifender Kompetenzen fördern.

Allgemeines Bildungsziel des Erweiterungsbereichs Digital Business:

Die Studierenden können im Erweiterungsbereich

2.1 Wirtschaftsinformatik und Datenbanksysteme

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zu den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.

Sämtliche Lehrplaninhalte bilden die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit und sind anhand betriebswirtschaftlicher Anwendungssituationen zu üben.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Tabellenkalkulation

Lehrstoff:

Tabellenkalkulation:

Dateneingabe und -bearbeitung, Berechnungen, Funktionen, Formatierungen, Daten sortieren und filtern, Druck, Diagramme, Auswertung umfangreicher Datenbestände, Absicherung von Eingaben, betriebswirtschaftliche Anwendungen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Datenbanken

Lehrstoff:

Datenbanken:

Einsatz und Aufbau von Datenbanken, Datenbankschemata implementieren, Datenmodellierung, Daten eingeben, aufbereiten, auswerten, analysieren und darstellen, Datenimport, Datenexport, Datenbankapplikationen.

Betriebswirtschaftliche Anwendungen.

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zweistündig).

2.2 Officemanagement und Angewandte Informatik

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zu den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.

Sämtliche Lehrplaninhalte bilden auch die Grundlage für die Übungsfirmenarbeit.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgaben:

Die Studierenden können im

Bereich Informatiksysteme – Hardware und Netzwerk

Bereich Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft

Bereich Publikation und Kommunikation

Lehrstoff:

Informatiksysteme (Hardware und Netzwerk):

Betriebssysteme, Benutzeroberfläche, Computer und Peripheriegeräte, Datenverwaltung, Lernplattformen.

IT-Arbeitsumgebung funktionell einrichten (Hard- und Software, Fehlerbehebung, Hilfesysteme), Anschaffungsentscheidungen.

Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft:

Grundlegende Sicherheitsmaßnahme (Passwörter), sichere Internetnutzung.

Publikation und Kommunikation:

10-Finger-System, Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms, Informationsbeschaffung im Internet, Programm- und Onlinehilfen, Briefgestaltung, Präsentationssoftware, webtaugliche Formate, Termin- und Aufgabenverwaltung, Layout, Typografie, Corporate Design, Seriendokumente, Protokolle, Formulare, betriebswirtschaftliche Anwendungen.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten (bei Bedarf zweistündig).

2.3 Betriebssysteme und Netzwerkmanagement

Didaktische Grundsätze:

Im Teilbereich Betriebssysteme sollen Kenntnisse in zwei unterschiedlichen Betriebssystemen erworben und vertieft werden. Weiters sollen aktuelle Sicherungs- und Sicherheitskonzepte umgesetzt werden.

Im Teilbereich Netzwerkmanagement sollen Grundlagen der Netzwerktechnik, die Installation von Einzelkomponenten und die Wartung des Gesamtsystems gezeigt und vermittelt werden. Der Schwerpunkt soll die Bereiche File-, Druck-, FTP- und Web-Server umfassen.

Optimale Lernarrangements zielen primär auf die Entwicklung der Problemlösungskompetenz mit den Instrumenten und Methoden des Gegenstandes ab, behandeln praxisorientierte, authentische Aufgabenstellungen mit besonderem Bezug zur Übungsfirma und zu anderen betriebswirtschaftlichen Domänen. Sie fordern die Studierenden zu fächerübergreifendem, logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln.

Lernarrangements sollen situationsbezogen verschiedene etablierte Instruktionsdesigns und Unterrichtsmethoden einsetzen, wie zB Projektunterricht (Beispielprojekte, Referenzprojekte), Problembasiertes Lernen, kooperatives Lernen, Peer-Lernen, Peer-Tutoring, Peer-Feedback, Worked-Examples, Cognitive-Apprenticeship, Direkte Instruktion oder Mastery Learning, um die Kooperation und den Austausch mit der facheinschlägigen Wirtschaftspraxis zu ermöglichen.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebssysteme

Bereich Netzwerk

Lehrstoff:

Betriebssysteme:

Client/Server-Betriebssysteme, Virtualisierung.

Netzwerk:

Netzwerkhardware, Netzwerkgrundlagen, Netzwerkkonfiguration.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebssysteme

Bereich Netzwerkmanagement

Lehrstoff:

Betriebssysteme:

(Netzwerk-)Betriebssysteme, Serverdienste, Verzeichnisdienste, Gruppenrichtlinien, Deployment.

Netzwerkmanagement:

Verzeichnisdienst, Gruppenrichtlinien, Netzwerkgrundlagen, Monitoring, Drahtlosnetzwerke, Fehlerbehandlung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Betriebssysteme

Bereich Netzwerk

Lehrstoff:

Betriebssysteme:

Serverdienste, Firewalls, Sicherheitskonzepte.

Netzwerkmanagement:

Firewalls, Sicherheitskonzepte, Internetanbindung, Cloudservices, praktische Anwendungen.

2.4 Internet, Multimedia und Contentmanagement

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Layout und Screendesign

Bereich Webdesign

Bereich Audio- und Videobearbeitung

Lehrstoff:

Layout und Screendesign:

Gestaltungsprinzipien, Farbpsychologie, Farbsysteme und Symbolik, Typografie, User Interface Design, User Experience, Screendesign.

Webdesign:

HTML, CSS.

Audio- und Videobearbeitung:

Audio- und Videobearbeitung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Fotografie und Bildbearbeitung

Bereich Webdesign

Lehrstoff:

Fotografie und Bildbearbeitung:

Technische Grundlagen, Bildgestaltung, Postproduktion, Bildbearbeitung, Komprimierungstechniken, Dateiformate.

Vektorgrafik: Grundlagen Vektorgrafikprogramm, Postproduktion, Dateiformate.

Webdesign:

HTML, CSS, Usability und Barrierefreiheit im Web.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webserver und Domain

Bereich Web-Projekte mit CMS

Bereich Web-Projekte mit Webshop

Lehrstoff:

Webserver und Domain:

Webserver, Veröffentlichung von Websites, Domains.

Web-Projekte mit CMS:

Webserver, CMS.

Web-Projekte mit Webshop:

Webshop-Systeme.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Webdesign

Bereich Websites mit dynamischen Elementen

Lehrstoff:

Webdesign:

Nutzung und Weiterentwicklung der Kompetenzen.

Praktische Problemstellungen.

Websites mit dynamischen Elementen:

Dynamik mit CSS3, Javascript, Javascript-Bibliotheken.

2.5 E-Business und E-Business Center (Übungsfirma), Case Studies

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team, sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen der Cluster „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ und „Erweiterungsbereich“, Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.

Der kompetenzorientierte Unterricht soll in allen Modulen die notwendigen Veränderungen der gesamten Unternehmensorganisation (Struktur und Abläufe) für Digital-Business-Lösungen aufzeigen und Lösungsvorschläge für Organisationsprobleme bringen.

Es werden neue Berufsbilder, neue Arbeits- und Wirtschaftsformen und die Möglichkeiten, Chancen und Risiken im Bereich des Digital-Business dargestellt.

Die gesellschaftliche und individuelle Verantwortung, die mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien verbunden ist, sowie die Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung im Bereich des Digital-Business werden verständlich gemacht.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QS Zertifizierung) werden gesetzt.

Es ist eine aktuelle, integrierte, betriebswirtschaftliche Standardsoftware (ERP-Software zB SAP) einzusetzen.

Im Rahmen der Übungsfirma sind Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen E-Business

Bereich ERP-Systeme: Finanzbuchhaltung

Bereich ERP-Systeme: Materialwirtschaft Grundlagen

Bereich ERP-Systeme: Vertrieb Grundlagen

Lehrstoff:

Grundlagen E-Business:

Begriffe (Digitalisierung, Industrie 4.0, Arbeitswelt 4.0, ERP), E-Business Potentiale, Geschäftsprozessbeschreibung, -analyse und -optimierung, Rationalisierungsprozesse, Webauftritt, Marktübersicht, Verwertungsmöglichkeiten.

ERP-Systeme: Finanzbuchhaltung:

Stammdaten, Buchungen und Auswertungen in den Büchern der Finanzbuchhaltung.

ERP-Systeme: Materialwirtschaft Grundlagen:

Stammdaten des Einkaufs, Einkaufsprozess, Auswertungen, Umbuchung, Anfrage- und Bestelldruck, Stornierungen, Einkaufsprozessanalyse, Integration ins Finanzwesen.

ERP-Systeme: Vertrieb Grundlagen:

Stammdaten des Vertriebs, Vertriebsprozess, Auswertungen, Druck der notwendigen Papiere, Vertriebsprozessanalyse, Stornierungen von Vertriebsbelegen, offene Posten, Integration ins Finanzwesen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich E-Marketing

Bereich E-Recht

Bereich E-Payment

Bereich E-Rechnung

Bereich E-Sicherheit

Bereich Vorbereitung auf die Übungsfirmenarbeit

Lehrstoff:

E-Marketing:

Grundlagen, Werkzeuge, Erfolgskontrolle.

E-Recht:

Rechtliche Grundlagen, Webauftritt (Impressum, Datenschutz, etc.) und Gütesiegel.

E-Payment:

Übersicht, Methoden, Ablauf, Beurteilung.

E-Rechnung:

Gesetzliche Bestandteile, Erstellung, Einsparungspotential.

E-Sicherheit:

Überblick, Sicherheitskonzepte.

Vorbereitung auf die Übungsfirmenarbeit:

Vorbereitung auf die Arbeit in der Übungsfirma, Bewerbungstraining und Bewerbung.

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich E-Business-Center (Übungsfirma)

Bereich E-Business

Bereich Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement

Bereich Zeitmanagement und Organisation

Lehrstoff:

E-Business-Center (Übungsfirma):

Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement, IT) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Semester.

E-Business:

Implementierung eines Webauftritts, Einsatz von Werkzeugen des E-Marketing, Implementierung eines Webshops, IT Unterstützung von Geschäftsprozessen, E-Government.

Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement:

Kommunikation in einer Fremdsprache, Qualitätsmanagementsystem, Zielerreichungs- und Steuerungsinstrumente, Grundlagen Management und strategisches Controlling, Instrumente der Unternehmensanalyse (zB Balanced Scorecard).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Übungsfirma

Bereich Management

Bereich E-Business

Bereich Case Studies

Lehrstoff:

Übungsfirma:

Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement, IT) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge.

Management:

Customer-Relationship-Management, Key-Account-Management, Jahresabschlussarbeiten, Steuererklärungen, Kommunikation mit den Abgabenbehörden, Change Management.

E-Business:

Funktion IT: Implementierung eines Webauftritts, Einsatz von Werkzeugen des E-Marketing, Implementierung eines Webshops, IT Unterstützung von Geschäftsprozessen, E-Government.

Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung.

Neue Entwicklungen im Bereich des E-Business.

Case Studies:

Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen.

2.6 Angewandte Programmierung

Didaktische Grundsätze:

Optimale Lernarrangements im Gegenstand „Softwareentwicklung und Projektmanagement“ zielen primär auf die Entwicklung von Problemlösungskompetenz mit den Instrumenten und Methoden der Softwareentwicklung und des Projektmanagements ab. Entscheidend sind praxisorientierte, authentische Aufgabenstellungen mit besonderem Bezug zu betriebswirtschaftlichen Domänen und zur Übungsfirma.

Die Aufgaben sind sowohl selbständig als auch im Team zu lösen. Dabei ist auf eine genaue und konsequente Arbeitsweise, sowie fächerübergreifendes, logisches, kreatives und vernetztes Denken und verantwortungsbewusstes Entscheiden und Handeln zu achten. Die Selbsttätigkeit der Studierenden stehen im Vordergrund und erfordern die eigenständige Auseinandersetzung und Anwendung der (englischsprachigen) Fachliteratur in Verbindung mit einschlägigen Internetquellen.

Genau definierte, herausfordernde, aber schaffbare Lernintentionen mit klaren Erfolgskriterien fördern und fordern Selbstvertrauen, Selbstmotivation, Selbstbeobachtung, Selbstbeurteilung, Selbstregulation, Selbstlernstrategien sowie die Konzentration, Genauigkeit und Ausdauer der Studierenden . Regelmäßiges lernergebnisbezogenes und sachbezogenes Feedback ermöglichen die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und Methoden des Faches.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Programmierung

Bereich Objektorientierte Programmierung

Bereich Benutzerschnittstellen

Lehrstoff:

Grundlagen der Programmierung:

Grundlagen der Programmierung, Algorithmen, Grundlagen der objektorientierten Programmierung, Fehlerbehebung und -behandlung.

Objektorientierte Programmierung:

Objektorientierte Programmierung, Vererbung, Klassenbibliotheken, Datenstrukturen.

Benutzerschnittstellen:

Grafische Benutzeroberfläche, Steuerelemente, Datenspeicherung und Datenmanipulation.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Grundlagen der Programmierung

Bereich Objektorientierte Programmierung

Bereich persistente Datenspeicherung

Lehrstoff:

Vertiefende objektorientierte Konzepte (Vererbung, abstrakte Klassen, Interfaces, Polymorphismus), Entwurfsprinzipien (SOLID), Klassendiagramme, Datenaustauschformate (zB csv, xml, Office Dokumente), Datenbankapplikationen, ereignisgesteuert programmieren.

2.7 Softwareentwicklung und Projektmanagement

Didaktische Grundsätze:

Optimale Lernarrangements im Gegenstand „Softwareentwicklung und Projektmanagement“ zielen primär auf die Entwicklung von Problemlösungskompetenz mit den Instrumenten und Methoden der Softwareentwicklung und des Projektmanagements ab. Entscheidend sind praxisorientierte, authentische Aufgabenstellungen mit besonderem Bezug zu betriebswirtschaftlichen Domänen und zur Übungsfirma.

Die Aufgaben sind sowohl selbständig als auch im Team zu lösen. Dabei ist auf eine genaue und konsequente Arbeitsweise, sowie fächerübergreifendes, logisches, kreatives und vernetztes Denken und verantwortungsbewusstes Entscheiden und Handeln zu achten. Die Selbsttätigkeit der Studierenden stehen im Vordergrund und erfordern die eigenständige Auseinandersetzung und Anwendung der (englischsprachigen) Fachliteratur in Verbindung mit einschlägigen Internetquellen.

Genau definierte, herausfordernde, aber schaffbare Lernintentionen mit klaren Erfolgskriterien fördern und fordern Selbstvertrauen, Selbstmotivation, Selbstbeobachtung, Selbstbeurteilung, Selbstregulation, Selbstlernstrategien sowie die Konzentration, Genauigkeit und Ausdauer der Studierenden. Regelmäßiges lernergebnisbezogenes und sachbezogenes Feedback ermöglichen die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und Methoden des Faches.

Die Kooperation und der Austausch mit der Softwareindustrie fördern die Praxisnähe und Aktualität der Unterrichtsinhalte und -methoden. Auf den Einsatz vielseitiger, situationsadäquater Instruktionsdesigns (Projektunterricht (Beispielprojekte, Referenzprojekte), problembasiertes und kooperatives Lernen, Peer-Lernen, Peer-Tutoring, Peer-Feedback, Worked-Examples, Cognitive-Apprenticeship, direkte Instruktion) ist zu achten.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Allgemeines Projektmanagement

Bereich Software Projektmanagement

Lehrstoff:

Allgemeines Projektmanagement:

Definition (Projekt, Projektmanagement, Projektarten), Rollen und Funktionen im Projekt, Projektkultur, Projektmanagementphasen (Vorprojektphase, Projekt und Nachprojektphase), Projektdurchführung, Projektabschluss, Projektmanagementinstrumente (Antrag, Abgrenzungen, Zieleplan, Kostenplan, Objektstrukturplan, Auftrag, Projektstrukturplan, Verantwortungsmatrix, Arbeitspakete, Terminplan, Risikoanalyse, Projektcontrolling).

Software Projektmanagement:

Planungsphase (Machbarkeitsstudie, Lastenheft), Definitionsphase (Produktspezifikation unter Berücksichtigung ergonomischer Anforderungen, Pflichtenheft), Entwurfsphase (Produktentwurf, Prototyping), Implementierungsphase (Modellierung, Programmierung, Technische Dokumentation, Test und Qualitätssicherung, Testprotokoll, Produkt), Abnahme (Übergabe, Abnahmetest, Abnahmeprotokolle), Einführungsphase (Schulung, Manual), Wartungs- und Pflegephase (Helpdesk).

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Softwareentwicklung

Lehrstoff:

Projektmanagement:

Instrumente des Projektmanagements.

Softwareentwicklung:

Objektorientierte Entwurfsprinzipien, N-Tier Architekturen, serverseitige Schnittstellen, Client/Server-Anwendungen, Referenzprojekt.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Softwareentwicklung

Lehrstoff:

Softwareentwicklung:

Objektorientierte Entwurfsprinzipien, N-Tier Architekturen, serverseitige Schnittstellen (zB REST), Client/Server-Anwendungen, moderne Webframeworks, praxisorientierte integrative Aufgabenstellungen, aktuelle Technologien der Softwaretechnik.

B. Pflichtpraktikum

Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business (siehe Anlage A1.1).

C. Freigegenstände

Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business (siehe Anlage A1.1).

D. Unverbindliche Übungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business (siehe Anlage A1.1).

E. Förderunterricht

Wie im Lehrplan der Handelsakademie – Digital Business (siehe Anlage A1.1).

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.

2  Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3  Mit Computerunterstützung.

4  Arbeitsstunden zu je 60 Minuten.