BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 21. August 2020

Teil römisch zwei

370. Verordnung:

Änderung der Verordnung betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz

370. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von Dienstbehörden erster Instanz geändert wird

Auf Grund des Artikel 66, Absatz eins, des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), Bundesgesetzblatt Nr.1 aus 1930,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2020,, in Verbindung mit der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten, Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1995, in der Fassung der Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 2018,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten an Leiter von nachgeordneten Dienstbehörden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2020, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 249 aus 2020,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz eins, wird die Wortfolge „lohnabhängige Abgaben“ durch „Lohnabgaben“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 3, wird folgender Absatz angefügt:

  1. Absatz 3,Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 370 aus 2020, tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Blümel