BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 18. August 2020

Teil römisch zwei

365. Verordnung:

Änderung der Jachtverordnung (JachtVO)

365. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung, mit der die Zulassung und die Führung von Jachten auf See geregelt werden (Jachtverordnung – JachtVO), geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 7, 11, 12, 13, sowie 15 Absatz 3, des Seeschifffahrtsgesetzes – SeeSchFG, Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1981,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2018,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Zulassung und die Führung von Jachten auf See geregelt werden (Jachtverordnung – JachtVO), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2020,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Der Langtitel der Verordnung lautet:

„Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Zulassung und die Führung von Jachten auf See“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 24, Absatz 5, lautet das Zitat im ersten Satz „§ 20 Absatz 2,

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer 2, entfällt die Wortfolge „Fähigkeiten mit“.

Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 25, Absatz 3, Ziffer eins, wird die Zahl „9“ durch die Zahl „8“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, In Paragraph 25, Absatz 3, Ziffer 2, wird die Zahl „10“ durch die Zahl „12“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 31, Absatz 2, wird das Wort „Praxixprüfung“ durch das Wort „Praxisprüfung“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 7, Anlage 7 lautet: siehe Anlage

Novellierungsanordnung 8, Anlage 10 lautet: siehe Anlage

Novellierungsanordnung 9, Anlage 12 lautet: siehe Anlage

Gewessler