Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 17. August 2020 |
Teil römisch zwei |
363. Kundmachung: | Aufhebung von Bestimmungen im Curriculum für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften und das PhD-Studium Interdisciplinary Legal Studies der Universität Wien, im Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft der Universität Wien und in der Verordnung des Rektorats der Universität Wien zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien durch den Verfassungsgerichtshof |
Gemäß Artikel 139, Absatz 5, zweiter Satz B-VG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, BGBlG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. Juni 2020, GZ G 303/2019-16 ua., dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zugegangen am 3. August 2020, zu Recht erkannt:
Faßmann