BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 13. August 2020

Teil II

360. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung Knoten Kaisermühlen

360. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf einem Abschnitt der A 23 Autobahn Südosttangente Wien (Section Control-Messstreckenverordnung Knoten Kaisermühlen)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 23 Autobahn Südosttangente festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Norden der Bereich von km 13,58 bis km 14,51 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Süden der Bereich von km 15,36 bis km 13,65.

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Gewessler