Anlage I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Polytechnische Schule hat im Sinne des Paragraph 28, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf ihr weiteres Leben vorzubereiten und bestmöglich für den Eintritt in Lehre und Berufsschule (im Folgenden: Duale Ausbildung) oder weiterführende Schulen zu qualifizieren.

Das Bildungsziel der Polytechnischen Schule ist auf eine Vertiefung und Erweiterung der Allgemeinbildung, eine umfassende Berufsorientierung, die Vermittlung einer Berufsgrundbildung sowie die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen ausgerichtet.

Im Sinne der Berufsorientierung tragen alle Unterrichtsgegenstände dazu bei, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre weiteren Bildungs- und Ausbildungswege entlang persönlicher Interessen, Begabungen und Fähigkeiten eigenständig zu gestalten.

Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit zu geben, charakteristische Tätigkeiten unterschiedlicher Berufsfelder bzw. Berufe praktisch zu erproben sowie gemachte Erfahrungen zu reflektieren. Dadurch sollen die Schülerinnen und Schüler bei der persönlichen Entscheidung über ihren weiteren (Aus-)Bildungsweg unterstützt werden.

Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die den Einstieg in die Duale Ausbildung oder weiterführende Schulen erleichtern sollen.

Die Absolventinnen und Absolventen der Polytechnischen Schule

römisch II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN A. Art und Gliederung des Lehrplans

Der Lehrplan der Polytechnischen Schule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Der Rahmencharakter des Lehrplans räumt den Lehrerinnen und Lehrern Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Aufbereitung, der Anordnung und Gliederung der Lehrplaninhalte sowie der Festlegung von Unterrichtsmethoden und -mitteln ein.

Alternative Pflichtgegenstände ermöglichen die Berücksichtigung der beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler und sind jeweils zu Fachbereichen zusammengefasst.

Um besonderen regionalen Erfordernissen Rechnung tragen zu können, weist der Lehrplan für die Polytechnische Schule Freiräume für schulautonome Bestimmungen auf (siehe Abschnitt römisch III).

B. Fachbereiche

Die Berufsgrundbildung wird in Form von Fachbereichen, die großen Berufsfeldern bzw. weiterführenden Ausbildungen entsprechen und aus einem Bündel alternativer Pflichtgegenstände bestehen, angeboten. Die Fachbereiche vermitteln grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse und eröffnen eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten bzw. weiterführenden (Aus)Bildungswegen.

Gemäß den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der standortbezogenen Gegebenheiten sind möglichst viele verschiedene Fachbereiche zur Wahl anzubieten. Die Schülerinnen und Schüler haben nach der Orientierungsphase (siehe Abschnitt römisch II, Unterabschnitt C) einen Fachbereich zu wählen, wobei gem. Paragraph 11, Absatz 3, des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1986,, ein späterer Wechsel des Fachbereichs auf Ansuchen der Schülerin bzw. des Schülers von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter bewilligt werden kann.

Die Fachbereiche gliedern sich in Fachbereiche des Clusters Technik

und die Fachbereiche des Clusters Dienstleistungen

An jedem Standort sind je nach Schülerinnen- und Schülerzahl in Abstimmung mit den ausstattungsmäßigen Gegebenheiten mindestens drei verschiedene Fachbereiche anzubieten. Die Fachbereiche können auch klassen- oder schulübergreifend bzw. in Form einer inneren Differenzierung geführt werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann vorgesehen werden, dass Fachbereiche kombiniert werden. Darüber hinaus können, falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft es erfordern, zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vorgesehen werden (siehe Abschnitt römisch III).

C. Phasen des Unterrichtsjahres

Zu Beginn des Unterrichtsjahres stehen eine Orientierungsphase sowie eine optionale Schwerpunktphase. Daran anschließend folgt die Intensivierung der Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich.

Orientierungsphase

Eine Orientierungsphase (Paragraph 11, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes) dient den Schülerinnen und Schülern zur Abklärung des anzustrebenden Berufsfeldes. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, alle an der Schule zur Wahl angebotenen Fachbereiche kennen zu lernen. Die Dauer der Orientierungsphase hat mindestens vier Wochen und längstens acht Wochen zu betragen.

Schwerpunktphase

In Schulen, die mindestens drei nicht kombinierte Fachbereiche anbieten, kann eine Schwerpunktphase vorgesehen werden. Für kombinierte Fachbereiche kann die Schwerpunktphase entfallen.

In der Schwerpunktphase, die an die Orientierungsphase anschließt und spätestens mit Ende des 1. Semesters aufhört, werden die alternativen Pflichtgegenstände Fachkunde und Fachpraxis des gewählten Fachbereichs (Schwerpunkt) durch Lehrplaninhalte (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) von bis zu zwei anderen Fachbereichen (Ergänzungsbereich) ergänzt.

Die Bezeichnung, die Lehrplaninhalte sowie das Unterrichtsausmaß des Ergänzungsbereichs sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei für den Unterricht im Ergänzungsbereich zumindest 16 Unterrichtsstunden über die gesamte Schwerpunktphase heranzuziehen sind.

Durch den Unterricht im Ergänzungsbereich erhalten Schülerinnen und Schüler spezifische Einblicke in weitere Berufsfelder und können so neue Perspektiven für ihre Berufswahl gewinnen. Um diese Zielsetzung zu erreichen, ist eine Dauer von zumindest 8 Wochen für die Schwerpunktphase zweckmäßig. Für die Umsetzung des Unterrichtes im Ergänzungsbereich sind auch projektorientierte Arbeitsphasen unterschiedlicher Dauer geeignet.

Berufspraktische Tage

Berufspraktische Tage sind in der Jahresunterrichtsplanung vorzusehen.

D. Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräche

Um die Schülerinnen und Schüler bestmöglich bei ihrer Berufs- und (Aus-)Bildungsentscheidung zu unterstützen, ist während des Schuljahres zumindest ein Gespräch zwischen Schülerin bzw. Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrperson vorzusehen. Die Selbstreflexion der Schülerinnen und Schüler, die Interaktion mit den Erziehungsberechtigten, die Analyse der vorhandenen Kompetenzen der Jugendlichen abseits der Leistungsbeurteilung sowie die Erhebung des Ist-Standes betreffend die Berufsüberleitung stehen im Mittelpunkt dieses Gesprächs.

E. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen Digitale Kompetenzen, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Lesererziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres fächerübergreifendes Prinzip stellt die Förderung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Resilienz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

F. Differenzierungsmaßnahmen

Die Individualität der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Differenzierte Lernangebote berücksichtigen die unterschiedlichen Vorerfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler und eröffnen individuelle Zugänge. Darüber hinaus ermöglicht der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden auf verschiedene Lerntypen einzugehen.

Als Grundlage der Unterrichtsplanung sind Lernstandserhebungen durchzuführen, um die aktuelle Ausprägung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu erheben und gezielte Fördermaßnahmen zu erarbeiten.

Der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache kann in zwei Leistungsniveaus erfolgen, wobei die Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen nach Möglichkeit entsprechend ihrem Leistungsniveau in Schülergruppen zusammenzufassen sind. Gemäß Paragraph 28, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes kann der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache auch differenziert nach Interessen (den gewählten Fachbereichen bzw. dem entsprechenden Cluster) der Schülerinnen und Schüler erfolgen.

Darüber hinaus sind in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache insbesondere die in Paragraph 31 a, Absatz 2, des Schulunterrichtsgesetzes angeführten Differenzierungsmaßnahmen einzusetzen, um die Schülerinnen und Schüler zum bestmöglichen Lernergebnis zu führen. Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch Beobachtung und den Einsatz von Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen zu aktualisieren und die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Im Falle eines Leistungsabfalls ist unmittelbar durch fördernde Angebote, im Fall einer Leistungssteigerung durch geeignete zusätzliche und komplexere Lernangebote zu reagieren.

G. Fördermaßnahmen

Ziffer eins Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebots bedürfen, ist ein Förderunterricht gemäß Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, bzw. cc des Schulorganisationsgesetzes vorgesehen. Gemäß Paragraph 12, Absatz 9, des Schulunterrichtsgesetzes kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter das Ausmaß für die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an diesem Förderunterricht beschränken.

Ziffer 2 Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der achten Schulstufe sollen an der Polytechnischen Schule neue Lern- und Begabungspotenziale aktivieren sowie Motivation und Perspektiven für ihr weiteres (Berufs-)Leben entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen (Paragraph 28, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes).

Ziel ist jedenfalls die Festigung und Förderung zentraler Basiskompetenzen in den Bereichen Sprechen, Lesen, Schreiben und Rechnen, die in den Lehrplanzusätzen der Allgemeinen Pflichtgegenstände „Deutsch und Kommunikation“, „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ sowie „Angewandte Mathematik“ definiert sind.

Ziffer 3 Gemäß Paragraph 8 h, des Schulorganisationsgesetzes sind außerordentlichen Schülerinnen und Schülern nach Maßgabe der Testergebnisse gemäß den Paragraphen 4, Absatz 2 a und 18 Absatz 14 und Absatz 15, des Schulunterrichtsgesetzes in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen.

H. Betreuungsplan für ganztägige Polytechnische Schulen

Der Betreuungsplan für ganztägige Mittelschulen (Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung) ist sinngemäß anzuwenden.

römisch eins. Lehrplanabweichungen für körper- und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler

Für körperbehinderte und sinnesbehinderte Schülerinnen und Schüler hat die zuständige Schulbehörde gemäß Paragraph 29, des Schulorganisationsgesetzes unter Bedachtnahme auf die Behinderung und die Förderungsmöglichkeiten sowie die grundsätzliche Erfüllung der Aufgabe der Polytechnischen Schule Abweichungen vom Lehrplan festzulegen.

Gemäß Paragraph 25, Absatz 6, des Schulorganisationsgesetzes können therapeutische und funktionelle Übungen in Form von Kursen durchgeführt werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen Freiräume in der Gestaltung der Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen (ausgenommen ist der Unterrichtsgegenstand „Religion“) sowie des Förderunterrichts.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie auf die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf die Aufgabe der Polytechnischen Schule gemäß Paragraph 28, des Schulorganisationsgesetzes (Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung, Berufsgrundbildung), das in Abschnitt römisch eins umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplans sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im österreichischen Schulsystem (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel, den Bildungs- und Lehraufgaben sowie dem Lehrstoff

Durch schulautonome Bestimmungen kann die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) bzw. alternativen Pflichtgegenstand im vorgegebenen Rahmen (siehe Abschnitt römisch IV, Unterabschnitt 2) festgelegt werden.

Das Stundenausmaß für den Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ darf nur dann reduziert werden, wenn im Ausmaß der Reduktion ein zusätzlicher fachbereichsspezifischer alternativer Pflichtgegenstand mit Lehrplaninhalten (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff) aus dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ geschaffen wird.

Wird die Wochenstundenanzahl eines alternativen Pflichtgegenstands reduziert, können auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen vorgesehen werden. Werden zusätzliche alternative Pflichtgegenstände bzw. verbindliche Übungen geschaffen, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des alternativen Pflichtgegenstands bzw. der verbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten.

Durch schulautonome Abweichungen von der Stundentafel darf es zu keiner Erhöhung der Gesamtwochenstundenanzahl kommen.

Wird das Stundenausmaß eines alternativen Pflichtgegenstandes reduziert, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes bzw. eines alternativen Pflichtgegenstandes können auch vertiefende oder erweiternde Kompetenzen in den zusätzlichen Lehrplanbestimmungen festgeschrieben werden. In diesem Fall haben sich die Formulierungen am Kompetenzmodell, das dem Lehrplan zugrunde liegt, zu orientieren.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Weiters können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen in Hinblick auf Begabung und Interesse zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen festgelegt werden. In diesem Fall haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bezeichnung des Freigegenstands bzw. der unverbindlichen Übung, das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie den Lehrstoff und gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze zu enthalten. Weiters kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen das Stundenausmaß der im Lehrplan festgelegten Freigegenstände und unverbindlichen Übungen abgeändert werden.

Schulautonome Abweichungen im Fachbereich

Fachbereiche können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu kombinierten Fachbereichen zusammengefasst werden. Dabei sind sowohl das Stundenausmaß der für die einzelnen Fachbereiche vorgesehenen alternativen Pflichtgegenstände als auch die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff zusammenzufassen und gegebenenfalls zu reduzieren. Eine Erhöhung des für den Fachbereich vorgesehenen Stundenausmaßes ist bei der Zusammenfassung mehrerer Fachbereiche nicht zulässig.

Falls die berufliche Interessenslage einer hinreichend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern sowie die Struktur der regionalen Wirtschaft andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können zusätzliche Fachbereiche durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festgelegt werden. Dabei müssen jedenfalls die Bezeichnung des Fachbereichs, die Bezeichnung der alternativen Pflichtgegenstände, deren Stundenausmaß, die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben und der dazugehörige Lehrstoff sowie gegebenenfalls erforderliche didaktische Grundsätze festgeschrieben werden. Für den alternativen Pflichtgegenstand Angewandte Informatik ist zumindest eine Wochenstunde vorzusehen. Die Bezeichnung des Fachbereichs muss so gewählt werden, dass sie den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereichs wiedergibt. Das Gesamtstundenausmaß für einen schulautonom definierten Fachbereich darf nicht vom Stundenausmaß eines im Lehrplan definierten Fachbereichs abweichen.

Schulautonome Abweichungen im Zusammenhang mit der Schwerpunktphase

Der im Rahmen der Schwerpunktphase vorgesehene Ergänzungsbereich eines Fachbereichs ist aufbauend auf den alternativen Pflichtgegenständen Fachkunde und Fachpraxis dieses Fachbereichs anhand von schulautonomen Lehrplanbestimmungen aus den Lehrplaninhalten der alternativen Pflichtgegenstände Fachpraxis und Fachkunde von bis zu zwei weiteren Fachbereichen zu bilden. Insbesondere sind die Bezeichnung, das Unterrichtsausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff des Ergänzungsbereichs festzulegen.

römisch IV. STUNDENTAFEL 1. SOWEIT KEINE SCHULAUTONOMEN LEHRPLANBESTIMMUNGEN BESTEHEN:

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Religion

2

Berufs- und Lebenswelt

3

Deutsch und Kommunikation

3

Lebende Fremdsprache (Englisch)

3

Angewandte Mathematik

3

Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie

2

Bewegung und Sport

2

Zwischensumme

18

B1. Alternative Pflichtgegenstände

Cluster Technik

 

Fachbereiche

Bau

Elektro

Holz

Metall

 

Angewandte Informatik

1

1

1

1

 

Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen

2

2

2

2

 

Technisches Zeichnen

2

2

2

2

 

Fachkunde

2

2

2

2

 

Fachpraxis

7

7

7

7

 

Zwischensumme

14

14

14

14

 

Gesamtwochenstundenanzahl (A, B1)

32

32

32

32

B2. Alternative Pflichtgegenstände

Cluster Dienstleistungen

 

Fachbereich

Handel und Büro

Gesundheit, Schönheit und Soziales

Tourismus

 

Angewandte Informatik

3

2

2

 

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

2

1

1

 

Buchführung und Wirtschaftsrechnen

3

2

2

 

Fachkunde

1

4

3

 

Fachpraxis

5

5

5

 

Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation

   

1

 

Zwischensumme

14

14

14

 

Gesamtwochenstundenanzahl (A, B2)

32

32

32

C. Freigegenstände

 

Deutsch

2

Lebende Fremdsprache (Englisch)

2

Mathematik

2

Muttersprachlicher Unterricht

3

D. Unverbindliche Übungen

 

Eigenverantwortliches Lernen

1

Verkehrserziehung

1

Muttersprachlicher Unterricht

3

E. Förderunterricht

 

2. ERMÄCHTIGUNG FÜR SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN:

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Religion

2

Berufs- und Lebenswelt1

2-4

Deutsch und Kommunikation

3-4

Lebende Fremdsprache (Englisch)

3-4

Angewandte Mathematik

3-4

Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie

2-3

Bewegung und Sport

2-3

Zwischensumme

17-21

B1. Alternative Pflichtgegenstände

Cluster Technik

Fachbereiche

Bau

Elektro

Holz

Metall

Angewandte Informatik

1-2

1-2

1-2

1-2

Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen

2-3

2-3

2-3

2-3

Technisches Zeichnen

2-3

2-3

2-3

2-3

Fachkunde

1-2

1-2

1-2

1-2

Fachpraxis

5-9

5-9

5-9

5-9

Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände

0-4

0-4

0-4

0-4

Zwischensumme

11-15

11-15

11-15

11-15

B2. Alternative Pflichtgegenstände

Cluster Dienstleistungen

Fachbereich

Handel und Büro

Gesundheit, Schönheit und Soziales

Tourismus

Angewandte Informatik

2-3

1-2

1-2

Betriebswirtschaftliche Grundlagen

2-3

1-2

1-2

Buchführung und Wirtschaftsrechnen

3-4

2-3

2-3

Fachkunde

1-2

3-5

2-3

Fachpraxis

3-6

3-6

3-6

Berufsbezogene fremdsprachliche Konversation

   

1-2

Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände

0-4

0-4

0-4

Zwischensumme

11-15

11-15

11-15

B3. Alternative Pflichtgegenstände

 

Fachbereich

autonom

Angewandte Informatik

1-3

Zusätzliche alternative Pflichtgegenstände

10-14

Zwischensumme

11-15

C. Verbindliche Übung

0-1

Gesamtwochenstundenanzahl (A,B,C)

32

D. Freigegenstände

0-4

E. Unverbindliche Übungen

0-4

F. Förderunterricht

 

3. STUNDENTAFEL DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN:

Pflichtgegenstände und Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände, alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen2

10

Summe

32

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen:

Wie Ziffer 1 Abschnitte C und D bzw. Ziffer 2 Abschnitte D und E.

römisch fünf. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Grundlage für den Unterricht ist der Lehrplan, wobei die Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der Unterrichtsplanung das allgemeine Bildungsziel sowie die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele konkretisieren. Dabei sollen schulspezifische Zielsetzungen, regionale Besonderheiten, aktuelle Gegebenheiten sowie Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Technik berücksichtigt werden.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand sowie den Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt werden. Dazu empfehlen sich sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, in Bezug auf eigene Stärken und Schwächen sensibilisiert und somit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Der gezielte Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden ermöglicht es auf verschiedene Lerntypen einzugehen.

In der Unterrichtsplanung und -gestaltung kommt der Zusammenarbeit und Absprache zwischen den Lehrerinnen und Lehrern besondere Bedeutung zu. Wichtige Elemente dieser Zusammenarbeit sind pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen sowie die Qualitätssicherung und Evaluierung des Unterrichts. Insbesondere sind bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen Querverbindungen zu anderen (alternativen) Pflichtgegenständen zu berücksichtigen, um realitätsnahe Anforderungssituationen im Unterricht abbilden zu können sowie die Fähigkeit zum vernetzten Denken der Schülerinnen und Schüler zu fördern. An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten, hat die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen und hat sich sowohl an der Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler als auch an den Anforderungen der Arbeitswelt zu orientieren. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wird in allen Unterrichtsgegenständen ausdrücklich empfohlen.

Projektorientierte Arbeitsformen unterstützen einen schülerinnen- bzw. schülerzentrierten, fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht und sind für die Entwicklung der personalen und sozialen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet.

Exkursionen, berufspraktische Tage, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Wirtschaft, der Sozialpartner inklusive deren Bildungseinrichtungen und von Beratungsstellen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden. Diese Realbegegnungen bieten den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Einsicht in komplexe fachliche und organisatorische Abläufe der Arbeitswelt zu bekommen, unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Entscheidung über den weiteren (Aus-)Bildungsweg, weshalb eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung unerlässlich ist.

Zur dauerhaften Festigung von Lernergebnissen ist durch den Einsatz von praxisorientierten Aufgabenstellungen das Verständnis der Schülerinnen und Schüler für Zusammenhänge zu fördern. Darüber hinaus sind Übungs- und Wiederholungsphasen bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen. Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben.

Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Fähigkeit zur Selbsteinschätzung sowie in der Reflexion ihres Lernfortschritts zu unterstützen. Dazu eignen sich insbesondere Methoden mit dokumentierender Komponente, wie zB Portfolios oder Lerntagebücher. Darüber hinaus sind die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente für Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen geeignet und bieten die Möglichkeit, individuelle Fördermaßnahmen zu erarbeiten.

Klar definierte und transparente Bewertungskriterien im Rahmen der Leistungsbeurteilung sollen den Schülerinnen und Schülern Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen positiv beeinflussen. Darüber hinaus kommt einer detaillierten Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) besondere Bedeutung zu.

Der Lebens- und Arbeitswelt entsprechend empfiehlt es sich, die Verwendung von Unterlagen, Nachschlagewerken und technischen Hilfsmitteln in den Unterricht zu integrieren und in Abhängigkeit der Aufgabenstellung auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Lernende mit sprachlichen Defiziten sind in allen Unterrichtsgegenständen in Hinblick auf einen angemessenen Einsatz von Sprache in Wort und Schrift zu sensibilisieren und zu fördern.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

An ganztägigen Schulen sollen die Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) hinsichtlich Quantität und Qualität in Abstimmung mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils erfolgen. Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit im zeitlichen Ausmaß der im Betreuungsteil für die individuelle Lernzeit anberaumten Wochenstunden erledigt werden können.

römisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFS- UND LEBENSWELT

Dem Pflichtgegenstand „Berufs- und Lebenswelt“ kommt – insbesondere in der Orientierungsphase – eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu. Es wird empfohlen, in dieser Phase diverse Instrumente zur Analyse der Interessen und Potenziale der Schülerinnen und Schüler einzusetzen, um sie bei der Fachbereichswahl zu unterstützen.

Schülerinnen und Schülern, die zusätzliche Unterstützung in Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl oder bei der Suche einer geeigneten Lehrstelle bzw. eines Platzes in einer weiterführenden Schule benötigen, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung empfohlen werden.

Bei der Aufbereitung der auf die Berufswahl ausgerichteten Lehrplaninhalte sind nach Möglichkeit die Interessen und persönliche Dispositionen der Schülerinnen und Schüler, das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen.

Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, zu Anliegen der Klassengemeinschaft sowie aktuellen Anlässen im Schulleben ist der Vorzug gegenüber der Vermittlung abstrakter Inhalte zu geben.

römisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung ist der Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu erheben.

Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen sowie insbesondere zu den alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet.

Bei der Auswahl von Hörübungen sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für lebenslanges Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für lebenslanges Lernen ist bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Die Fehlerkorrektur in den Bereichen Orthografie und Grammatik soll ein Rechtschreibbewusstsein der Schülerinnen und Schüler fördern. Durch Förderung der Selbsteinschätzung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotenziale zu erkennen. Die Verbesserung von Orthografie und Grammatik soll sich an den individuellen Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler sowie an konkreten Schreibanlässen orientieren.

römisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION, WENN DEUTSCH ZWEITSPRACHE IST

Diese besonderen didaktischen Grundsätze sind im Wesentlichen als Differenzierungshilfe für den Unterricht, der sich an den Lernergebnissen des Pflichtgegenstandes Deutsch und Kommunikation orientiert, zu verstehen.

Eine Berücksichtigung der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler in der Zweitsprache Deutsch soll auf der Ebene der jeweiligen Unterrichtsplanung erfolgen. Darüber hinaus ist auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Diese spezifischen Schwierigkeiten betreffen insbesondere Laut-Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung sowie Satzzeichen. In diesem Zusammenhang wird für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache die Teilnahme am Freigegenstand bzw. an der Unverbindlichen Übung Muttersprachlicher Unterricht empfohlen.

Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden. Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden.

Sowohl selbstständiges Lesen als auch Hörübungen sind als Mittel der Unterstützung zum eigenständigen Spracherwerb besonders zu fördern. Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen. Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der Wortschatzerweiterung dienen.

römisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Alltags- und Unterrichtssituationen in der Fremdsprache in altersgemäßer und dem Lernniveau entsprechender Form situationsadäquat bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie den Anforderungen des Niveaus A2 („Basic User“) und in einzelnen Fertigkeiten den Anforderungen des Niveaus B1 („Independent User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, sowie Realbegegnungen zu fördern.

Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs sind nach Möglichkeit herzustellen.

Um die Sprach- und Kommunikationskompetenzen bestmöglich zu fördern, sind Bezüge zwischen Deutsch, einer allfälligen Erstsprache und der Fremdsprache herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Generell sind die situative Einführung und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sind grammatische Strukturen besser ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten zu vermitteln.

römisch zehn. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Durch Problemstellungen aus Themenbereichen mit Bezug zu Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sollen mathematisches Wissen und Können weiterentwickelt werden. Kurze Wiederholungsphasen im Unterricht, in denen Grundkompetenzen angewandt und gefestigt werden, dienen der Nachhaltigkeit. Um den Nutzen der Angewandten Mathematik zu vermitteln sind Aufgabenstellungen aus den verschiedenen Lebens- und Fachbereichen heranzuziehen. Je nach Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sollen schrittweise eine höhere Abstraktionsebene und Komplexität angestrebt werden.

Die Einbindung von klassischen und elektronischen Arbeitsmitteln wird empfohlen. Dabei ist auf deren situationsadäquaten Einsatz zu achten. Bei der Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln sollen die Ergebnisse mithilfe geeigneter Kontrollverfahren, wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen und Schätzen, auf ihre Richtigkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Bei der Unterrichtsplanung ist besonderes Augenmerk auf die Entwicklung von Fähigkeiten zur Selbstkontrolle zu legen.

römisch XI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Förderung jener Kompetenzen, die zu einer aktiven, reflektierten und verantwortungsvollen Teilnahme am politischen und wirtschaftlichen Leben befähigen, auszurichten. Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche in den Unterricht zu integrieren. Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ermöglichen es, relevante politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen altersadäquat aufzubereiten sowie die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Reflexion des eigenen Handelns und zum Treffen selbstbestimmter Entscheidungen zu fördern.

Im Kompetenzbereich „Leben und Mitgestalten in der Gesellschaft“ stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung im Vordergrund des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler sind insbesondere für die Bedeutung der Nutzung von politischen und gesellschaftlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu sensibilisieren. Dazu eignet sich insbesondere die Förderung der aktiven Nutzung von Mitbestimmungsmöglichkeiten im schulischen Umfeld.

Im Unterricht ist dem Dialog ausreichend Raum zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und ausgewogen zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Dabei ist jedoch jedenfalls auf die Einhaltung demokratischer Grundsätze und rechtlicher Bestimmungen zu achten.

Durch die Wahl geeigneter Aufgabenstellungen sind die Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien (Internet, Fachbücher, …) zu sensibilisieren. Transversale Kompetenzen wie die Fähigkeit Informationen zu recherchieren sind im Unterricht zu fördern.

Im Kompetenzbereich „Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln“ sind Querverbindungen zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ sowie zu den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs von großer Bedeutung. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler auf einem altersadäquaten Niveau für Verflechtungen und Spannungsverhältnisse zwischen Politik, Wirtschaft und Ökologie zu sensibilisieren. Dazu eignen sich insbesondere Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler.

römisch XII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN ALTERNATIVEN PFLICHTGEGENSTAND ANGEWANDTE INFORMATIK

Die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler sollen durch den Fokus auf anwendungsorientiertes Lernen und Erproben weiterentwickelt werden. Dazu sind Aufgabenstellungen mit Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler heranzuziehen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zu Pflichtgegenständen sowie zu anderen Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs herzustellen, um unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien aufzuzeigen und deren Nutzen zu vermitteln.

Großes Augenmerk ist auf einen kritischen, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung datenschutz- und urheberrechtlicher Vorgaben zu sensibilisieren.

römisch XIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS TECHNIK

Im alternativen Pflichtgegenstand „Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen“ soll die Anwendung von physikalischen und chemischen Grundlagen im gewählten Fachbereich im Vordergrund stehen. Querverbindungen zu den anderen Alternativen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sowie zu den Pflichtgegenständen „Angewandte Mathematik“ und „Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie“ sind herzustellen. Besonderer Wert ist auf das selbstständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Versuchen und Laborübungen zu legen.

In den Alternativen Pflichtgegenständen „Fachkunde“, „Technisches Zeichnen“ und „Fachpraxis“ steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Förderung handwerklicher Fertigkeiten sowie einer genauen und sauberen Arbeitsweise zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Werk-, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Werkzeug und Werkstücken sowie für die Einhaltung von arbeits- und sicherheitstechnischen Bestimmungen zu sensibilisieren. Praktische Arbeiten dürfen nur unter Einhaltung der Werkstättenordnung und von Maßnahmen zur Unfallverhütung sowie nach genauer Unterweisung durch die Lehrperson durchgeführt werden.

Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitsverfahren und -techniken im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug.

Die Motivation der Schülerinnen und Schüler wird vor allem durch die Herstellung von nützlichen Werkstücken gefördert. Weiters empfiehlt sich der Einsatz von Werkstoffkombinationen, da die Schülerinnen und Schüler dadurch Erfahrungen sammeln können, die über ihren Fachbereich hinausgehen.

In der Unterrichtsplanung empfiehlt sich die Berücksichtigung von projektorientierten Arbeitsphasen, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsergebnisse auch dokumentieren und präsentieren. Dadurch werden wichtige personale und soziale Kompetenzen – wie Selbstständigkeit, Zeitmanagement und Teamfähigkeit – gefördert.

Querverbindungen zwischen den Alternativen Pflichtgegenständen „Fachkunde“, „Technisches Zeichnen“ und „Fachpraxis“ sind herzustellen. Dabei bilden die Alternativen Pflichtgegenstände „Fachkunde“ und „Technisches Zeichnen“ die Basis für den praktischen Unterricht. Dazu sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern insbesondere in Hinblick auf Schwerpunktsetzungen und zeitliche Abstimmungen erforderlich. Darüber hinaus sind nach Möglichkeit Querverbindungen zu den alternativen Pflichtgegenständen „Naturwissenschaftliche Grundlagen und Übungen“ und „Angewandte Informatik“ sowie zu den Pflichtgegenständen „Berufs- und Lebenswelt“, „Angewandte Mathematik“ und „Deutsch und Kommunikation“ herzustellen.

römisch XIV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE FACHBEREICHE DES CLUSTERS DIENSTLEISTUNGEN

In den Alternativen Pflichtgegenständen des Fachbereichs steht die Vermittlung einer Berufsgrundbildung im gewählten Fachbereich im Vordergrund. Durch praxisnahe Aufgabenstellungen sollen grundlegende Arbeitstechniken und -abläufe im jeweiligen Fachbereich vermittelt werden, wobei nach Möglichkeit sowohl die Interessen der Schülerinnen und Schüler als auch das regionale Lehrstellen- und Bildungsangebot sowie aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Berufswelt zu berücksichtigen sind. Kooperationen mit Unternehmen oder anderen Fachexpertinnen und -experten erhöhen den Praxisbezug.

Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung einer genauen und sauberen Arbeitsweise, der sprachlichen Ausdrucksweise, der persönlichen Umgangsformen, der interkulturellen Kompetenz und Kompetenz in Bezug auf Geschlechterrollen und geschlechtsspezifische Umgangsformen zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch verantwortungsvollen Umgangs mit Arbeitsmaterialien sowie für die Einhaltung von fachbereichsrelevanten rechtlichen Bestimmungen, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften zu sensibilisieren.

Durch den Einsatz von Rollenspielen können die Schülerinnen und Schüler fachbereichsrelevante Gesprächssituationen trainieren. Bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler soll Feedback ermöglicht werden, womit wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden.

Im Fachbereich Handel und Büro empfiehlt sich zur Förderung der Praxisnähe ein übungsbetriebsähnlicher Unterricht.

Im Fachbereich Tourismus bieten Veranstaltungen, Feste und Projekte gute Möglichkeiten um praxisnahe Erfahrungen zu sammeln und fachbereichsspezifische Kompetenzen weiter zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wird im Sinne einer Vorbildwirkung empfohlen, auf die Verwendung und den Ausschank von alkoholischen Getränken zu verzichten.

römisch XV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2017,)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2017, in der geltenden Fassung.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der geltenden Fassung
  3. Ziffer 3
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Für den Altkatholischen Religionsunterricht ist der Lehrplan der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Themenbereiche aus dem Lehrplan einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
  4. Ziffer 4
    Israelitischer Religionsunterricht
    Für den Israelitischen Religionsunterricht ist der Lehrplan der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen mit der Maßgabe anzuwenden, dass Themenbereiche aus dem Lehrplan einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
  5. Ziffer 5
    Islamischer Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
  6. Ziffer 6
    Neuapostolischer Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
  7. Ziffer 7
    Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
  8. Ziffer 8
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
  9. Ziffer 9
    Griechisch-orientalischer Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 243 aus 2010, in der geltenden Fassung.
  10. Ziffer 10
    Buddhistischer Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.
  11. Ziffer 11
    Freikirchlicher Religionsunterricht
                                Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
  12. Ziffer 12
    Alevitischer Religionsunterricht
    Der Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren Schulen (Anlage 4 der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015, in der geltenden Fassung) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz 1 bis 10 einer der Schulart entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.

römisch XVI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE BERUFS- UND LEBENSWELT Kompetenzbereich Berufsorientierung, Berufsfindung und Arbeitswelt Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Österreichisches Bildungs- und Ausbildungssystem. Berufsmöglichkeiten. Berufspraktische Tage. Geschlechtsspezifische Zuordnungen. Bewerbungsprozess. Anforderungsprofil an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Berufsfelder. Arbeit und Arbeitslosigkeit. Duales Ausbildungssystem. Interessenvertretungen. Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse.

Kompetenzbereich Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Stärken- und Schwächenanalyse. Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Umgangsformen. Soziale Netzwerke. Soziale Beziehungen. Konfliktmanagement. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Feedback.

Kompetenzbereich Gesundheitsförderung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gesundheit. Sexualität. Erste Hilfe.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Hörverständnis. Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsregeln. Einfache Fachsprache. Präsentationstechniken.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und grundlegender Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Grundwortschatz. Schreib- und Sprachrichtigkeit.

Schularbeiten:

Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.

Leistungsdifferenzierung

Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.

Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen

Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht die Sicherung der durch folgende Lehrplanspezifikationen beschriebenen Basiskompetenzen im Vordergrund des Unterrichts.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Hörverständnis. Gesprächsregeln. Textverständnis. Schriftliche Kommunikation. Grundwortschatz. Schreib- und Sprachrichtigkeit.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH) Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihr soziales Umfeld oder auf konkrete Dinge aus ihrer Lebenswelt beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können, wenn es um vertraute Dinge aus ihrer Lebenswelt geht und klare Standardsprache verwendet wird, die Kernaussagen verstehen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Begriffe, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben.

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Schularbeiten:

Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.

Leistungsdifferenzierung

Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.

Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen

Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht das Erreichen bzw. die Sicherung des Kompetenzniveaus A2 im Vordergrund des Unterrichts.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können ausgehend von alltags- oder fachbereichsrelevanten Situationen

Lehrstoff:

Rechenoperationen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Alltags- oder fachbereichsrelevante funktionale Zusammenhänge. Geometrie.

Kompetenzbereich Statistik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können tabellarischen und grafischen Darstellungen statistischer Daten Informationen entnehmen und diese präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Drei bis fünf Schularbeiten im Schuljahr, wobei höchstens eine Schularbeit im Ausmaß von zwei Unterrichtsstunden vorgesehen werden darf.

Leistungsdifferenzierung

Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem höheren Leistungsniveau unterrichtet werden, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten der jeweiligen Kompetenzbereiche lösen.

Lehrplanzusatz zur Förderung der Basiskompetenzen

Für Schülerinnen und Schüler, die sich nicht auf der 9. Schulstufe befinden, steht die Sicherung der durch folgende Lehrplanspezifikationen beschriebenen Basiskompetenzen im Vordergrund des Unterrichts.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundrechnungsarten. Mathematische Beziehungen. Maßeinheiten. Brüche. Prozentrechnung. Figuren. Körper.

POLITISCHE BILDUNG, WIRTSCHAFT UND ÖKOLOGIE Kompetenzbereich Leben und Mitbestimmen in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Politisches System Österreichs. Staats- und Regierungsformen. Österreichische Geschichte beginnend im 20. Jahrhundert. Mitbestimmung. Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Grund-, Kinder- und Menschenrechte. Politische Meinungsbildung. Europäische Union. Globale Zusammenhänge.

Kompetenzbereich Nachhaltiges wirtschaftliches und ökologisches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Haushaltsführung. Zahlungsarten. Versicherungen. Nachhaltigkeit. Konsumverhalten. Energieformen und -träger. Ökosysteme. Umweltschutz. Ressourcenschonender Umgang. Globalisierung. Wirtschaftliche und technologische Veränderungen.

BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können ihre konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich verbessern.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests. Methodische Aspekte regelmäßiger Bewegung.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wettbewerbe sowie kleine und große Sportspiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Pantomime. Sich durch Bewegung ausdrücken. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken. Sensomotoriktraining auf labilen und instabilen Untergründen. Muskelschlingentraining; asymmetrische Rumpfkräftigung.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen. Sichern und Helfen.

ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE ANGEWANDTE INFORMATIK
(für alle Cluster und Fachbereiche)
Kompetenzbereich IT-Systeme Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Hard- und Software. Peripheriegeräte. Dateiverwaltung. Datensicherung.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro, den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie den Fachbereich Tourismus:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden sowie Energiesparmaßnahmen bei der Arbeit an Computern umsetzen.

Lehrstoff:

Gesundheitsförderung. Energiesparmaßnahmen.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverarbeitungssoftware. Tabellenkalkulationssoftware. Präsentationssoftware.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro, den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie den Fachbereich Tourismus:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Tastenfeld. Schreibfertigkeit. Textverarbeitungssoftware.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Präsentationssoftware.

Kompetenzbereich Internet und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Online-Sicherheit. Umgang mit Daten. Internetrecherche. E-Mails. Soziale Netzwerke.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können aus dem Internet entnommene Informationen nutzen und weiterbearbeiten.

Lehrstoff:

Informationsmanagement.

CLUSTER DIENSTLEISTUNGEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN Kompetenzbereich Wirtschaft und Konsum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen

Lehrstoff:

Begriffe der Wirtschaft. Betriebsarten. Verkaufsstrategien und Werbemaßnahmen. Kaufverträge. Konsumentenschutz.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Zielsetzungen der Wirtschaft. Wirtschaftskreislauf. Unternehmensgründung. Digitaler Verkauf.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen

Lehrstoff:

Dienstleistungsbetriebe. Wirtschaftliche Bedeutung des Dienstleistungssektors.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen

Lehrstoff:

Betriebsformen in der Tourismusbranche. Bedeutung des Tourismus. Tourismusregionen.

Kompetenzbereich Umgang mit Geld Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Geld. Schuldenfalle. Zahlungsmittel. Zahlungsarten. Bankdienstleistungen.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Sicherheitsmerkmale von Banknoten beschreiben.

Lehrstoff:

Sicherheitsmerkmale von Banknoten.

BUCHFÜHRUNG UND WIRTSCHAFTSRECHNEN Kompetenzbereich Wirtschaftliches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können ausgehend von alltags- oder fachbereichsrelevanten Situationen

Lehrstoff:

Grundrechnungsarten. Schätzen. Maßeinheiten. Schluss-, Prozent- und Zinsrechnungen. Private Haushaltsplanung. Konsumverhalten.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können den Waren- und Materialbedarf für vorgegebene Speisen und Speisenfolgen berechnen.

Lehrstoff:

Waren- und Materialbedarfsberechnungen.

Kompetenzbereich Buchführung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Aufgaben des Rechnungswesens. Buchführungssysteme. Formvorschriften. Belegwesen. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Umsatzsteuer.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kalkulationen. Bilanz als Grundlage der doppelten Buchführung. Umsatzsteuer-Zahllast.

FACHKUNDE

Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:

Kompetenzbereich Kaufmännisch-administrative Berufe Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.

Kompetenzbereich Arbeitsorganisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Gesundheitsförderung. Hygiene. Arbeitsplatzgestaltung. Betriebliche Strukturen. Arbeitsabläufe.

Kompetenzbereich Kommunikation und Werbung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

E-Mails. Gesprächsführung. Werbemaßnahmen und -konzepte. Gestaltungsgrundsätze.

Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales:

Kompetenzbereich Berufe und Ausbildungswege Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.

Kompetenzbereich Arbeitsplatz Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Unfallvermeidung. Erste Hilfe-Maßnahmen. Infektionsgefahren. Hygiene. Ergonomie. Arbeitstechniken, Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte. Umgang mit Ressourcen.

Kompetenzbereich Grundlagen des Handelns in Gesundheits-, Schönheits- und Sozialberufen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Umgangsformen. Personengruppen. Kommunikation. Physische und psychische Faktoren. Gestaltungsregeln und -techniken, Farben, Formen und Materialien. Ernährung. Anatomische, dermatologische und physiologische Grundlagen. Gesundheitsprävention.

Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:

Kompetenzbereich Berufe im Tourismus Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Berufsbilder. Ausbildungswege. Karriereverläufe.

Kompetenzbereich Ernährung, Küche und Service Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Ergonomie. Hygienebestimmungen. Werkzeuge und Küchengeräte. Veränderungen von Lebensmitteln und Getränken. Konservierungsarten. Umgang mit Lebensmitteln. Arbeits- und Kochverfahren. Getränke. Service. Ernährung.

FACHPRAXIS

Spezifikationen für den Fachbereich Handel und Büro:

Kompetenzbereich Arbeitsorganisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgangsformen. Gesundheitsförderung. Sicherheitsvorschriften. Hygiene. Ergonomie. Arbeitsplatz. Umgang mit Ressourcen. Digitale und elektronische Medien. Arbeitsabläufe. Informationsmanagement.

Kompetenzbereich Kommunikation und Werbung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgang mit Kundinnen und Kunden. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Kommunikation und Feedback. Umgangsformen. Schriftverkehr. Telefongespräche. Werbemittel. Präsentationen.

Spezifikationen für den Fachbereich Gesundheit, Schönheit und Soziales:

Kompetenzbereich Arbeitsplatz Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Umgangsformen. Gesundheitsprävention. Sicherheitsvorschriften. Hygiene. Arbeitsplatz. Umgang mit Ressourcen und Mülltrennung.

Kompetenzbereich Grundlagen des Handelns und Arbeitsprozesse in Gesundheits-, Schönheits- und Sozialberufen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbereichsspezifische Arbeiten. Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütung und Arbeitshygiene. Produkte, Materialien, Werkzeuge und Geräte. Beratungsgespräche. Trends. Gestaltungstechniken. Ernährung. Entspannungsübungen.

Spezifikationen für den Fachbereich Tourismus:

Kompetenzbereich Arbeitsplatz und Sicherheit Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge und Geräte. Ergonomie. Hygienebestimmungen. Berufskleidung.

Kompetenzbereich Ernährung, Küche und Service Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Umgangsformen. Speisen und Getränke. Wareneinsatz. Arbeits- und Kochverfahren. Mülltrennung. Speise- und Getränkekarte. Tischdekoration.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHLICHE KONVERSATION Kompetenzbereich Hören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbereichsspezifisches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Fachbereichsspezifisches Umfeld.

CLUSTER TECHNIK NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ÜBUNGEN Kompetenzbereich Physik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Internationales Einheitensystem. Physikalische Grundgrößen und Gesetzmäßigkeiten. Grundlagen der Mechanik. Aggregatzustände. Elektrizität. Sicherheitsmaßnahmen.

Kompetenzbereich Chemie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Periodensystem. Chemische Grundlagen. Chemische Reaktionen. Chemische Stoffe.

TECHNISCHES ZEICHNEN Kompetenzbereich Grundlagen des Technischen Zeichnens Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zeichen- und Arbeitsgeräte. Normgerechte Darstellungsarten und Symbole.

Kompetenzbereich Darstellen und Konstruieren Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Freihandskizzen. Normzeichnungen. Ansichten. Maßstäbe. Schnitte.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Bau, den Fachbereich Holz und den Fachbereich Metall:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Pläne von Werkstücken anfertigen.

Lehrstoff:

Pläne.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Schalt- und Stromlaufpläne unter Verwendung von normgerechten Schaltzeichen skizzieren und konstruieren.

Lehrstoff:

Pläne.

FACHKUNDE

Spezifikationen für den Fachbereich Bau:

Kompetenzbereich Berufe im Bau- und Baunebengewerbe Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Bau- und Baunebengewerbe nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.

Lehrstoff:

Berufsbilder im Bau- und Baunebengewerbe.

Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:

Kompetenzbereich Berufe im Elektrotechnik- und Elektronikbereich Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Elektrotechnik- und Elektronikbereich nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.

Lehrstoff:

Berufsbilder im Elektrotechnik- und Elektronikbereich.

Spezifikationen für den Fachbereich Holz:

Kompetenzbereich Berufe im Holzbereich Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Bereich der Holzbe- und -verarbeitung nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.

Lehrstoff:

Berufsbilder im Bereich der Holzbe- und -verarbeitung.

Spezifikationen für den Fachbereich Metall:

Kompetenzbereich Berufe im Metallbereich Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Berufe aus dem Metallbereich nennen, Anforderungen an diese aufzeigen sowie die entsprechenden Aufgaben und Tätigkeiten beschreiben.

Lehrstoff:

Berufsbilder im Metallbereich.

Kompetenzbereich Arbeits- und Fertigungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sicherheit am Arbeitsplatz. Sicherheitszeichen. Ergonomie. Werk-, Roh-, Hilfsstoffe und Materialien. Werkzeuge. Maschinen. Geräte. Mess- und Prüfgeräte. Arbeits- und Fertigungstechniken.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Wirkungen des elektrischen Stromes. Fachbereichsrelevante physikalische Grundgrößen und Gesetzmäßigkeiten. Stromkreise.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Holz:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die Entstehung, die Bringung, den Einschnitt sowie die Klassifizierung des Werkstoffs Holz beschreiben sowie geeignete Einsatzbereiche für unterschiedliche Holzarten aufzeigen.

Lehrstoff:

Werkstoff Holz.

FACHPRAXIS Kompetenzbereich Arbeitsplatz und Sicherheit Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Werkstättenordnung. Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Arbeitshygiene. Ergonomie. Werkzeuge, Maschinen und Geräte.

Kompetenzbereich Arbeits- und Fertigungstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sicherheitsvorschriften. Werk-, Roh-, Hilfsstoffe und Materialien. Werkzeuge. Maschinen. Geräte. Mess- und Prüfgeräte.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Bau, den Fachbereich Holz und den Fachbereich Metall:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können nach Unterweisung und auf Basis von Skizzen bzw. Plänen Werkstücke durch grundlegende fachbereichsbezogene Arbeits- und Fertigungstechniken sowie unter Einhaltung einschlägiger Sicherheitsvorschriften herstellen.

Lehrstoff:

Arbeits- und Fertigungstechniken.

Zusätzliche Spezifikationen für den Fachbereich Elektro:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können nach Unterweisung, auf Basis von Schaltplänen sowie unter Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien Stromkreise und Schaltungen aufbauen, Messungen an diesen durchführen sowie die Messergebnisse dokumentieren und interpretieren.

Lehrstoff:

Stromkreise und Schaltungen.

FREIGEGENSTÄNDE MATHEMATIK Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Rechenoperationen. Terme. Formeln. Gleichungen. Gleichungssysteme. Funktionen. Geometrie.

Kompetenzbereich Statistik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können tabellarischen und grafischen Darstellungen statistischer Daten Informationen entnehmen und diese präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Hörverständnis. Präsentationstechniken. Gesprächsregeln.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverständnis. Lesetechniken. Wortschatz. Textsorten. Medien.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schreib- und Sprachrichtigkeit. Verfassen unterschiedlicher Textsorten.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ENGLISCH) Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Themen aus dem Alltag.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Hörverständnis. Verbale Kommunikation. Sprachliche Register. Sprachmischung.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverständnis. Originaltexte und Übersetzungen. Wortschatz.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Schreib- und Sprachrichtigkeit.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN EIGENVERANTWORTLICHES LERNEN Kompetenzbereich Lerntechniken und -strategien Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Lerntypen. Lerntechniken. Stärken-Schwächen-Analyse. Zeitmanagement.

Kompetenzbereich Arbeitstechniken und Selbstorganisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Lesetechniken. Strukturierungstechniken. Konzentrationstraining. Lernumgebungen. Stressmanagement. Entspannungstechniken.

VERKEHRSERZIEHUNG Kompetenzbereich Mobilität Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Mobilitätsformen. Ökologische, ökonomische und gesundheitliche Auswirkungen von Verkehr.

Kompetenzbereich Verkehrssicherheit Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Verkehrsrechtliche Vorschriften. Verkehrszeichen. Gefahrenquellen im Straßenverkehr. Verhalten bei Unfällen. Erste Hilfe.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Hörverständnis. Verbale Kommunikation. Sprachliche Register. Sprachmischung.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Textverständnis. Originaltexte und Übersetzungen. Wortschatz.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Schreib- und Sprachrichtigkeit.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

römisch XVII. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE Bildungs- und Lehraufgabe:

In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Paragraph 16, des Schulunterrichtsgesetzes dem Unterricht nicht folgen können und gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Litera a, des Schulunterrichtsgesetzes als außerordentliche Schülerin oder außerordentlicher Schüler aufgenommen wurden, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können.

Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, besucht werden.

Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Angewandte Mathematik, Berufs- und Lebenswelt oder Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie – zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten.

Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Didaktische Grundsätze:

Ausgangssituation

Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit, die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse.

Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum

Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung.

Mehrsprachigkeit

Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein (language awareness) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können.

Alltagssprache vs. Bildungssprache

Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln.

Sprachförderung als Teamarbeit

Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung.

Methodische Erläuterungen

Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen, da sich diese in der Erstsprache von denen in der deutschen Sprache unterscheiden können. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird.

Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusstgemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation).

Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb

Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert.

Umgang mit Heterogenität

Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen.

Einsatz von Diagnoseinstrumenten

Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an.

Lehrstoff:

Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt:

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit

Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion.

Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt.

Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus.

Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen.

Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs.

Kommunikative Kompetenzen

Lernbereich 1:

Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen

Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen

Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen

Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen).

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln

Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte.

Die Schülerin/der Schüler

Lernbereich 2:

Linguistische Kompetenzen

Kompetenzbereich Wortschatz

Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Strukturen

Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Aussprache

Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Schrift

Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben.

Die Schülerin/der Schüler

Kompetenzbereich Rechtschreibung

Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes.

Die Schülerin/der Schüler

Überfachliche Kompetenzen

Lernbereich 3:

Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien)

Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz

Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.

Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2).

Lernbereich 4:

Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Kompetenzbereich Selbstkompetenz

Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge.

Kompetenzbereich Soziale Kompetenz

Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig.

Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge.

Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit

Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt.

RELIGION

Wie Abschnitt römisch XV.

WEITERE PFLICHTGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Für die weiteren Pflichtgegenstände, Alternative Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitt römisch XVI unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.

FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der Lehrplan gemäß Abschnitt römisch XVI unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers anzuwenden.

1  Eine Festlegung von zwei Wochenstunden für den Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt ist nur möglich, wenn ein zusätzlicher alternativer Pflichtgegenstand mit Inhalten aus dem Pflichtgegenstand Berufs- und Lebenswelt im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde geschaffen wird (siehe Abschnitt III).

2  Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), alternative Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen der Stundentafeln der Polytechnischen Schule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.