Anlage zum Frauenförderungsplan

Zielvorgaben zur Erhöhung der Frauenanteile bis Juli 2022 (gemäß Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG)

Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.

Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 3-prozentigen Fluktuation pro Jahr. In jenen Bereichen, in denen aufgrund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen und bereits bestehenden Vakanzen eine höhere Fluktuation zu erwarten ist, wurden die Vorgaben für das Gesamtressort angehoben.

In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.

Zentralstelle:

Zu Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG (Stichtag 31.12.2019):

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Fluktuation

Vorga-ben

A1/7, v1/5

19

12

7

36,8 %

1,14

1

A3 GL/v3/1

9

5

4

44,4 %

0,54

1

A4/GL, v4/2

12

7

5

41,7 %

0,72

1

v4/1

4

4

0

0 %

0,24

-

In Vollziehung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2020,, wurden Bedienstete der Sektionen römisch sechs und römisch sieben des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in den Personalstand des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend übergeleitet. Im abgegebenen Ressortbereich Arbeit bestand in der Zentralstelle zum Stichtag 28.1.2020 eine Unterrepräsentation von Frauen wie folgt:

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

A1/7

4

3

1

25 %

Da in den Sektionen römisch drei, römisch fünf und römisch neun der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass vermehrt in den Sektionen römisch eins, römisch zwei, römisch vier und römisch acht der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer eins, entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2020 angehängt.

Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag sieben Sektionsleitungen, 13 Gruppenleitungen, 75 Abteilungsleitungen, fünf Referatsleitungen, zwei Kompetenzstellenleitungen, eine Leitung des Teams Bürgerinnen- und Bürgerservice, fünf Leitungen der Büro Service Stellen sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Sektionen

5

2

3

60 %

Gruppen

2

1

1

50 %

Abteilungen

56

26

30

53,6 %

Referate, Kompetenzstellen, Team Bürgerinnen- und Bürgerservice

8

2

6

75 %

Büro Service Stellen und Wirtschaftsstelle

2

2

0

0 %

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Sektionen

12

7

5

41,7 %

Gruppen

7

6

1

14,3 %

Abteilungen

70

36

34

48,6 %

Referate, , Team Bürgerinnen- und Bürgerservice

1

0

1

100 %

Sozialministeriumservice:

Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten mehr als zwei Drittel beträgt.

Zu Paragraph 11 a, Absatz 3, B-GlBG (31.12.2019):

Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer

Gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Fluktuation

Vorga- , ben

A1/5, A1/6, v1/4

12

7

5

41,7 %

0,72

1

A1/7

1

1

0

0 %

1

-

A5/2, v4/1, h3/1

4

4

0

0 %

0,24

-

Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer eins, entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Sozialministeriumservice, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2020 angehängt.

Insgesamt sind im Sozialministeriumservice zu diesem Stichtag eine Amtsleitung, neun Landesstellenleitungen, eine Stabsabteilungsleitung, eine Supportbereichsleitung, vier Supportleitungen, 36 Abteilungsleitungen sowie neun Leitungen des Ärztlichen Dienstes eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.

Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Amtsleitung

1

1

0

0 %

Landesstellenleitung, Supportbereichs-/, Stabsabteilungsleitung/, stv. Amtsleitung

11

6

5

45,5 %

Abteilungsleitung

31

13

18

58,1 %

Leitung Ärztlicher Dienst

9

3

6

66,7 %

Stellvertretungen der Leitungsfunktionen

Funktion

gesamt

Männer

Frauen

Frauenanteil

Landesstellenleitung, Support-, bereichs-/Stabsabteilungsleitung

10

7

3

30 %

Abteilungsleitung

34

7

27

79,4 %

Leitung Ärztlicher Dienst

2

1

1

50 %