BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 2. Juli 2020

Teil römisch zwei

298. Verordnung:

Änderung der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2

298. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der die Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 geändert wird

Auf Grund Paragraph 25, Epidemiegesetz 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2020,, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 263 aus 2020,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2020,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, Absatz eins, wird nach dem Wort „anzutreten“ die Wortfolge „und dies mit ihrer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, Absatz 3, wird das Wort „ärztliche“ durch das Wort „ärztliches“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 3, wird das Wort „Güterverkehrs“ durch die Wortfolge „Güter- sowie Personenverkehrs“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, Nach Paragraph 7, Absatz eins b, wird folgender Absatz eins c, eingefügt:

  1. Absatz eins c,Die Änderung durch die Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 298 aus 2020, treten mit Ablauf des 2. Juli 2020 in Kraft.“

Anschober