Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 11. Juni 2020 |
Teil II |
263. Verordnung: | Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 |
Aufgrund Paragraph 25, Epidemiegesetz 1950, Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1950,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 43 aus 2020,, wird verordnet:
Diese Verordnung regelt gesundheits- bzw. sanitätspolizeiliche Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 anlässlich der Einreise in das Bundesgebiet zu treffen sind.
Abweichend von Paragraph 2, ist auch Personen aus nicht in der Anlage A genannten Staaten die Einreise ohne Einschränkung möglich, wenn diese
Anschober