Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 9. Juni 2020 |
Teil römisch zwei |
259. Bekanntmachung: | Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst |
Bestimmte Wehrpflichtige, die auf Grund meiner Verfügung vom 6. April 2020, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2020,, zum Einsatzpräsenzdienst einberufen wurden, werden nach Paragraph 28, Absatz eins, des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001), BGBl. römisch eins Nr. 146, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2019,, mit Ablauf des 12. Juni 2020 aus diesem Präsenzdienst entlassen.
Die Entlassung nach Paragraph eins, betrifft jene Wehrpflichtigen, die zu diesem Zeitpunkt in folgenden strukturierten Einheiten eingeteilt sind:
Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Kundmachung in Kraft.
Tanner