BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 5. Juni 2020

Teil II

255. Verordnung:

Section Control-Messstreckenverordnung A 21 – 2020

255. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz. Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2020 auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 – 2020)

Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2020,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,85 und km 13,90 und
  2. Ziffer 2
    auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 13,90 und km 5,85.

Paragraph 2,

Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Gewessler