Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 14. Mai 2020 |
Teil II |
210. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Aspang-Grimmenstein 2020 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2020,, wird verordnet:
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird folgender Abschnitt der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung auf dem Abschnitt Wr. Neustadt – Grimmenstein der A2 Süd Autobahn 2017 (Section Control-Messstreckenverordnung Wr.Neustadt – Grimmenstein 2017), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2017,, und die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich des Grimmenstein auf der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Grimmenstein), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 2019,, werden aufgehoben.
Gewessler