Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 7. Mai 2020 |
Teil II |
204. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung A4 2020 Fischamend-Bruck West I |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2020,, wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2019 im Bereich der A 4 Ost Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A4 2019 Fischamend-Bruck West römisch eins), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2019,, wird aufgehoben.
Gewessler