BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 8. Jänner 2020

Teil römisch zwei

10. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

10. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

Gemäß Artikel 77, Absatz 3, B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:

  1. Absatz eins,, Ziffer eins
    Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
  2. Ziffer 2
    Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.
  5. Ziffer 5
    Angelegenheiten der Volksgruppen.
  6. Ziffer 6
    Angelegenheiten des Kultus.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten der kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
  1. Absatz 2,Absatz eins, gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
  2. Absatz 3,Absatz eins, gilt nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.
  3. Absatz 4,Diese Entschließung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

Van der Bellen

Kurz