Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 10. Juli 2020 |
Teil römisch drei |
98. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Türkei am 25. Mai 2020 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2020,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 1. Dezember 2020 wirksam.
Edtstadler