BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 2. Juli 2020

Teil römisch drei

91. Kundmachung:

Geltungsbereich der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

91. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben Bangladesch am 8. Juni 2020 und der Heilige Stuhl am 17. Juni 2020 ihre Ratifikationsurkunden zu der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 57 aus 2020,), hinterlegt.

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat der Heilige Stuhl eine Erklärung abgegeben.1

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.f].