Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 2. Juli 2020 |
Teil römisch drei |
89. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ungarn am 23. Juni 2020 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2020,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich1 am 29. Juni 2020 die Ausdehnung der Anwendung dieses Protokolls auf Gibraltar notifiziert.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 136/2018.