BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 2. Juli 2020

Teil römisch drei

88. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

88. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Oman am 9. Juni 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2020,) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt zu Artikel 20, angebracht sowie als weiteren Vorbehalt erklärt, sich nicht an die Bestimmungen des Artikel 30, Absatz eins, des Übereinkommens gebunden zu erachten.

Edtstadler