BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 18. Mai 2020

Teil römisch drei

67. Kundmachung:

Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

67. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Andorra am 11. Mai 2020 seine Beitrittsurkunde zum Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2017,) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich1 den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens mit Wirksamkeit vom 7. November 2019 auf Guernsey und Jersey ausgedehnt.

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 219/2005.