Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 5. Mai 2020 |
Teil römisch drei |
61. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M324 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR |
Die Multilaterale Vereinbarung M324 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2020,) wurde von der Türkei am 7. April 2020 unterzeichnet.
Edtstadler