BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 24. April 2020

Teil römisch drei

53. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

53. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

Die mittels Notenwechsel vom 27. März 2015 bzw. vom 21. April 2015 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2015, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2020,) wurde durch diplomatischen Notenwechsel vom 22. November 2019 und 1. April 2020 dahingehend geändert, dass der Dienstort „Ulan Bator“ mit 1. August 2020 aus der Liste der Orte, an denen die Bundesrepublik Deutschland Österreich vertritt, gestrichen wird.

Diese Änderung der Vereinbarung tritt mit 1. August 2020 in Kraft.

Edtstadler