Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 24. April 2020 |
Teil römisch drei |
47. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Eritrea am 13. März 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2019,) hinterlegt und hiebei erklärt, sich durch den in Artikel 11, Absatz 2, vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus nicht als gebunden zu betrachten.
Edtstadler