Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 13. März 2020 |
Teil römisch drei |
23. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande am 6. Februar 2020 und Rumänien am 17. Februar 2020 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 225 aus 2019,) gekündigt.
Die Kündigungen werden mit 1. September 2020 wirksam.
Edtstadler