Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 23. Dezember 2020 |
Teil römisch drei |
222. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist Estland am 21. Oktober 2020 dem Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1976,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2015,) in der durch das Änderungsprotokoll vom 22. April 2005 geänderten Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2010,) beigetreten.
Gemäß Artikel 23, Absatz 2, des Übereinkommens ist der Beitritt Estlands mit 1. Dezember 2020 wirksam geworden.
Edtstadler