BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 23. Dezember 2020

Teil römisch drei

222. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

222. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist Estland am 21. Oktober 2020 dem Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1976,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2015,) in der durch das Änderungsprotokoll vom 22. April 2005 geänderten Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2010,) beigetreten.

Gemäß Artikel 23, Absatz 2, des Übereinkommens ist der Beitritt Estlands mit 1. Dezember 2020 wirksam geworden.

Edtstadler