Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 26. November 2020 |
Teil römisch drei |
192. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarates haben Kroatien am 13. November 2020 und Italien am 18. November 2020 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2020,) gekündigt.
Die Kündigungen werden mit 1. Juni 2021 wirksam.
Edtstadler