BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 20. November 2020

Teil römisch drei

186. Vertrag über das Verbot von Kernwaffen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 26 Regierungsvorlage 9 Ausschussbericht 49 Sitzung 15,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9928 Sitzung 878,, )

186.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Vertrag über das Verbot von Kernwaffen

[Vertragstext in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]

[Vertragstext in französischer Sprache, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Mai 2018 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 22. Jänner 2021 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden bis zum 24. Oktober 2020 folgende weitere Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden hinterlegt:

Antigua und Barbuda, Bangladesch, Belize, Bolivien, Botsuana, Cook Inseln1, Costa Rica, Dominica, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Gambia, Guyana, Heiliger Stuhl, Honduras, Irland, Jamaika, Kasachstan, Kiribati, Kuba1, Demokratische Volksrepublik Laos, Lesotho, Malaysia, Malediven, Malta, Mexiko, Namibia, Nauru, Neuseeland (einschließlich Tokelau), Nicaragua, Nigeria, Niue, Palästina, Palau, Panama, Paraguay, Samoa, San Marino, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Thailand, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Uruguay, Vanuatu, Venezuela, Vietnam.

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVI.9].