Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 19. November 2020 |
Teil III |
178. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 2. April 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes Bundesgesetzblatt Nr. 7 aus 1993,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2016,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Republik Korea am 11. August 2017 den anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Artikel 21, Abs. a1 zurückgezogen.
Ferner hat das Vereinigte Königreich am 4. November 2020 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Guernsey und Alderney ausgedehnt.
Edtstadler
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 7/1993.