BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 19. November 2020

Teil römisch drei

177. Kundmachung:

Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

177. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 1. Oktober 2020 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gemäß Artikel 62, Absatz 3, des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 2019,) die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Vertrags auf Gibraltar erklärt. Die Erklärung wird am 1. Jänner 2021 wirksam.

Edtstadler