Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 11. November 2020 |
Teil III |
171. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 82 aus 2020,) hinterlegt:
Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Montenegro |
14. August 2020 |
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Oman |
23. Juni 2020 |
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Saudi-Arabien |
10. Juli 2020 |
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Turkmenistan |
4. November 2020 |
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Edtstadler