Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 11. November 2020 |
Teil römisch drei |
170. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen |
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 30. September 2020 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen Bundesgesetzblatt Nr. 413 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 142 aus 2020,) mitgeteilt, dass der Geltungsbereich des Abkommens auf Guernsey und Jersey erstreckt wird.
Die Erstreckung wird gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens am 30. Dezember 2020 wirksam.
Edtstadler