Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 7. Oktober 2020 |
Teil III |
157. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Kroatien am 15. September 2020 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2016,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2019,) hinterlegt.
Edtstadler