Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 30. September 2020 |
Teil III |
150. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch |
Laut Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2011,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2019,) ratifiziert:
Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
|
Armenien1 |
7. September 2020 |
|
Aserbaidschan1 |
19. Dezember 2019 |
|
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 201]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 37 Abs. 2 des Übereinkommens zu benennenden Behörden.