Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 30. September 2020 |
Teil römisch drei |
149. Kundmachung: | Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Saudi-Arabien am 3. September 2020 seine Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 2019,) hinterlegt und hiebei gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Übereinkommens erklärt, sich durch die Bestimmungen des Artikel 16, Absatz eins, betreffend die Beilegung von Streitigkeiten vor dem Internationalen Gerichtshof nicht gebunden zu erachten.
Edtstadler