BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 14. September 2020

Teil III

147. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über die Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene unter der Schirmherrschaft der UNESCO (Kategorie 2) in Graz (Österreich)

(NR: GP XXVII RV 181 AB 298 S. 45. BR: AB 10389 S. 911.)

147.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über die Errichtung des Internationalen Zentrums für die Förderung von Menschenrechten auf lokaler und regionaler Ebene unter der Schirmherrschaft der UNESCO (Kategorie 2) in Graz (Österreich)

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel 14, des Abkommens wurden am 3. August bzw. 3. September 2020 (eingelangt am 4. September 2020) vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 14, mit 4. September 2020 in Kraft getreten.

Kurz