BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 14. Februar 2020

Teil römisch drei

14. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

14. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Malediven am 26. Dezember 2019 eine Erklärung gemäß Artikel 22, Absatz eins, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 174 aus 2019,) abgegeben.1

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Fidschi am 28. Jänner 2020 den anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Artikel eins, des Übereinkommens zurückgenommen.

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.9].