BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 28. August 2020

Teil III

134. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

134. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Laut Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Botsuana am 7. Jänner 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2007,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 9 aus 2020,) hinterlegt.

Edtstadler