Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 28. August 2020 |
Teil römisch drei |
131. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Namibia am 27. Juli 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen Bundesgesetzblatt Nr. 87 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2020,) hinterlegt und hiebei gemäß Artikel 13, Absatz 3, des Übereinkommens erklärt, dass es sich durch die in Artikel 13, Absatz 2, vorgesehenen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten nicht gebunden erachtet.
Edtstadler