Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 6. August 2020 |
Teil römisch drei |
111. Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 38 Ausschussbericht 83 Sitzung 34,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10336 Sitzung 907,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Übereinkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Geschehensklausel siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 22. Juli 2020 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Das Übereinkommen tritt für Österreich gemäß seinem Artikel 25, Absatz eins, mit 21. August 2020 in Kraft.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben neben der Europäischen Union folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten:
Antigua und Barbuda, Belgien, Belize, Bolivien, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Grenada, Jamaika, Kroatien, Kuba, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Nicaragua, Niederlande, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Ungarn, Uruguay, Zypern.
Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 103 vom 12.04.2019 Seite 3, veröffentlicht. Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Rates der EU und des Europäischen Rates unter http://www.consilium.europa.eu/en/documents-publications/treaties-agreements/ abrufbar.
Kurz