Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 15. Juli 2020 |
Teil römisch drei |
110. Protokoll zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union |
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Artikel 6, Absatz 2, der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 171 aus 2013,) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
[Protokoll in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Protokoll gemäß dessen Artikel 3, Absatz eins, mit 2. August 2020 in Kraft.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 64 vom 07.03.2015 Seite 3, veröffentlicht.
Edtstadler