Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 15. Juli 2020 |
Teil römisch drei |
106. Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits |
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Artikel 30, Absatz 2, des Abkommens wurde am 7. Oktober 2016 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, mit 2. August 2020 in Kraft.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 208 vom 02.08.2013 Seite 3, veröffentlicht.
Edtstadler